Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Bildung & Uni, Recht

Wenn die geborgte Wohnung zum Dauerzustand wird

Wien. Wer aus Gefälligkeit oder sozialen Erwägungen „vorübergehend“ oder „bis etwas anderes gefunden wird“ bedürftigen Personen eine Wohnmöglichkeit überlässt, tut Gutes. Doch er oder sie sollte dieses Rechtsverhältnis vertraglich absichern, meinen die Autoren der immolex 11/2015. Denn nur so könne er sicherstellen, dass aus der Hilfestellung keine unfreiwillige Dauerlösung wird.

Konkret behandelt die Ausgabe 11/2015 laut Verlag Manz die Abgrenzung zwischen Leihe und Miete und die Vertragsgestaltung beim Prekarium („Bittleihe“).

Weitere Themen der Ausgabe sind die Schriftlichkeit und Ausdrücklichkeit im Maklerrecht, die Umsatzsteuer bei Immobilienkäufen u.a.

Link: immolex

 

Weitere Meldungen:

  1. Drei neue Equity Partner bei Deloitte Legal Österreich
  2. Matthias Nödl wird Partner bei Taylor Wessing
  3. Immobilienübertragung: Webinar am 1.12.2021
  4. Leitfaden zum CEE-Immobilienrecht von Cerha Hempel