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Recht, Veranstaltung

Wirtschaft und Strafrecht: Diskussion am Vorabend der Reform

©KWR
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Wien. Bei der 10. KWR Corporate Lounge 2015 ging es um „Wirtschaft und Strafrecht: Lost in Translation?“ Im Dachgeschoss des Justizpalasts hob Minister Wolfgang Brandstetter die Verbesserungen durch die mit 1.1.2016 in Kraft tretende Strafrechtsreform im Bereich der Untreue, der Bilanzfälschungsdelikte u.a. hervor.

Außerdem gratulierte der Justizminister der Kanzlei (und damit auch seinen Ex-Kollegen) zum 10jährigen Jubiläum der Veranstaltungsreihe. Anschließend diskutierte das Podium, bestehend aus Günther Ofner (Vorstandsdirektor Flughafen Wien AG; Vizepräsident des Managementclubs), Eckart Ratz (Präsident des OGH), Michael Schober (Deloitte; Präsident des Instituts der Wirtschaftsprüfer) und Jörg Zehetner (KWR) die durch die Untreuejudikatur und durch zahlreiche staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren verursachte Verunsicherung von Führungskräften.

Die Angst vor dem Fehler

Die Angst vor Fehlentscheidungen und deren allfälligen strafrechtlichen Konsequenzen lasse Manager zögern. Vielfach fehle der Mut zur Entscheidung. Zu der vielfach kritisierten Libro-Entscheidung, in der die Untreue auch bei einer Ausschüttung an den Alleinaktionär bejaht wurde, wies Eckart Ratz darauf hin, dass der dadurch gebildete Rechtssatz durch das rechtliche Instrumentarium der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an den OGH über Antrag der Generalprokuratur überprüft werden könne. Die sei bisher jedoch bedauerlicherweise noch nicht geschehen.

Günther Ofner und Jörg Zehetner machten deutlich, dass neben der Judikatur insbesondere die zahlreichen Ermittlungsverfahren verunsichern: Mit der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens (und der Berichterstattung darüber) sei der größte Schaden (Reputationsverlust, Rechtsverteidigungskosten und der Verlust weiterer Berufschancen) bereits angerichtet, auch wenn es in der Folge nicht zu einer Anklageerhebung oder gar zu einer Verurteilung käme, heißt es weiter.

Im Zuge der Diskussion wurde die Forderung erhoben, dass es im Falle eines Freispruchs einen vollwertigen Kostenersatz geben müsse. Darüber hinaus müsse es zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren kommen. Durch die Einrichtung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seien in der Vergangenheit bereits erste wichtige Schritte in diese Richtung gesetzt worden (Bildung von Teams, Spezialisierung).

Ebenfalls hervorgehoben wurden die Zusammenführung und Vereinheitlichung der Bilanzdelikte. Darüber hinaus wurde für Abschlussprüfer ein eigener Straftatbestand geschaffen. Durch diese Neuregelung erhofft man sich eine klarere Rechtslage und eine entsprechende Entlastung.

Denn derzeit schätzt man, dass mehr als 20% der Abschlussprüfer von kapitalmarktorientierten Unternehmen Gegenstand von staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren sind. Auch wenn es in aller Regel, so Michael Schober, nicht zu einer Anklageerhebung oder gar zu einer Verurteilung kommt, sei dies für den Berufsstand der Abschlussprüfer kaum tragbar.

Diskussion bei Blick über Wien

Unter den rund 150 Gästen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik befanden sich ua Gerhard Altenberger (Sachverständiger), Ulrike Baumgartner-Gabitzer (APG), Bernd Braunstein (Wienerberger AG), Magnus Brunner (OeMAG), Sonja Bydlinski (BMJ), Peter Doralt (WU Wien), Helmut Gahleitner (AK), Hans Hammerschmied (Vors. des Arbeitsausschusses für externe Qualitätssicherung) und Alfred Heiter (IV).

Außerdem dabei: Beatrix Karl (BM a.D., AbgNR), Walter Leiss (GS Gemeindebund), Gerhard Marterbauer (Deloitte), Aslan Milla (PwC; Berufsgruppenobmann der WP in der Kammer der WT), Erich Pitak (Sachverständiger), Claus Raidl (Präsident der OeNB), Gerald Resch (GS Bankenverband), Michael Sachs (VizePräs Bundesverwaltungsgericht), Peter Schick (Universität Graz), Josef Schmidinger (GD S-Bausparkasse), Artur Schuschnigg (WKÖ), Kurt Seeliger (OLG Wien), Christian Sonnweber (GS ÖNK), Herbert Stepic (RBI) und Rainer van Husen (Universität Wien).

Link: KWR

 

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