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Business, Recht

Neues Normengesetz soll am 1. Jänner 2016 starten

Wien. Der Ministerrat hat heute das neue Normengesetz beschlossen. Es soll die Transparenz und Steuerung des nationalen Normenwesens verbessern, um die „von vielen Wirtschaftstreibenden beklagte Normenflut einzudämmen“, verspricht Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. So kommt etwa ein Einspruchsrecht.

Darüber hinaus werde eine kostenlose Teilnahme an der Normung ermöglicht, was vor allem Klein- und Mittelbetrieben helfe.

Nur mehr auf Antrag

  • Laut dem Regierungsentwurf wird eine Normung in Zukunft nur mehr auf Antrag mit konkreten Begründungen erfolgen.
  • Auch die Kosteneffekte müssen sofort transparent gemacht werden.
  • Zusätzlich soll es ein neues Einspruchsrecht gegen Normungsanträge geben, das von einer gesetzlich eingerichteten Schlichtungsstelle behandelt wird.
  • Eine weitere Einschränkung der Normenflut werde mit dem neuen System der Mandatierung erreicht – derjenige, der einen Normungsantrag stellt, zahlt für die Einreichung einen Kostenbeitrag. Ein Sondertopf, der vom neuen Normungsbeirat verwaltet wird, gewährleiste, dass kleinere Unternehmen und NGOs bis zu drei Normungsanträge pro Jahr kostenlos stellen können.

Neues in den Gremien

Die Teilnahme an der Normung, also in den Normengremien, soll in Zukunft kostenlos sein. Damit trage der Gesetzesentwurf vor allem den Anliegen von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) sowie Ein-Personen-Unternehmen (EPU) Rechnung. Derzeit hebt das Normungsinstitut von jedem Teilnehmer einen Beitrag von 450 Euro zuzüglich Umsatzsteuer ein.

Hochgerechnet auf die rund 3.500 Teilnehmer an der Normung ergibt sich aufgrund der Reform künftig eine Ersparnis von 1,7 Millionen Euro pro Jahr. Zudem wird geregelt, dass Normen, die vom Bundes- oder einem Landesgesetzgeber verbindlich erklärt werden, im gesamten Wortlaut kostenlos zu veröffentlichen sind. Damit haben die Rechtsanwender vollen Zugang zum Inhalt, heißt es weiter.

Die Normungsorganisation muss in Zukunft außerdem eine Datenbank führen, in der bei allen Normen der vollständige Titel, die Nummer, eine Zusammenfassung des Inhalts, der Status und die Information, ob es sich bei der Norm um ein nationales oder europäisches Normungsvorhaben handelt, aufzulisten sind. Bei nationalen Normen ist außerdem der Antragssteller anzugeben. Das Datum des Inkrafttretens und der Veröffentlichung sind ebenfalls ersichtlich zu machen.

Mehr Aufsicht

Verstärkt wird das Aufsichtsrecht der öffentlichen Hand. Künftig wird es einen Normungsbeirat als Beratungs- und Unterstützungsgremium geben. Zudem werde das Aufsichtsrecht des Wirtschaftsministeriums, das bisher auf Anfragen beschränkt war, konkretisiert und erweitert.

Zusätzlich werden die Anforderungen an die Geschäftsordnung der Normungsorganisation erweitert, um insbesondere eine ausgewogene Mitwirkung aller Stakeholder zu sichern und mehr Transparenz zu ermöglichen. Dem Vorstand gehören in Zukunft auch je ein Vertreter des Bundes und der Länder an. Der Gesetzesentwurf berücksichtige die Normungsverordnung der Europäischen Union und erfülle dadurch die Anforderungen der internationalen Normung. In Kraft treten soll das neue Normengesetz am 1. Jänner 2016.

Link: Wirtschaftsministerium

 

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Ein Kommentar

  1. Hoffentlich hat der österreichische Steuerzahler schon verstanden, dass er es ist, der die 1,7 Millionen „eingesparten“ (sprich „bislang allein von der Wirtschaft getragenen“) Euro zukünftig zahlen wird.

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