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Steuer

Filmbranche freut sich über neues Stiftungsrecht

Wien. Der Ministerrat hat das neue Stiftungsrecht in adaptierter Form beschlossen: Nun sind auch steuerbegünstigte Spenden für den österreichischen Film möglich, freut sich die Branche.

Mit dem Gemeinnützigkeitspaket, das Änderungen in insgesamt sieben Gesetzesmaterien vom Bundesstiftungs- und Fondsgesetz bis zum Einkommenssteuergesetz umfasst, will die Regierung rechtliche Anreize schaffen, um zusätzliche Mittel auch für Kunst- und Kultur zu ermöglichen. Damit soll es auch möglich sein, steuerbegünstigte Spenden von gemeinnützigen Fonds zugunsten von Kunst- und Kultur Aktivitäten zu ermöglichen.

Die Änderungen

Nachdem in der Begutachtungsphase des im Oktober versandten Entwurfs die ursprünglich vorgesehenen Änderungen vor allen für jene Kultur-und Kunsteinrichtungen zum Tragen gekommen wären, die selbst unmittelbar Kunst- und Kulturtätigkeit entfalten, haben der Produzentenverband AAFP zusammen mit dem Fachverband der Film- und Musikwirtschaft auf die ebenso notwendige Berücksichtigung zugunsten des Kulturguts Film hingewiesen.

Der Hinweis sei fruchtbaren Boden gefallen: Durch die explizite Anführung des Österreichischen Filminstitutes im Einkommenssteuergesetz (neben anderen begünstigten Stellen) sei sichergestellt, dass die Lukrierung von steuerbegünstigten Spendengeldern auch für gemeinnützige Fördereinrichtungen des Filmbereichs ermöglicht wird und damit auch private Fonds- und Stiftungsgelder für Kunst- und Kultur erschlossen werden können.

Link: Filminstitut

 

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