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Recht, Tipps

So wählt man laut AK eine Rechtsschutzversicherung

Wien. Die AK zeigt sich nach ihrem aktuellen Test der Rechtsschutzversicherungen gereizt: Sie gibt Tipps für Konsumenten, wie das passende Rechtsschutzprodukt ausgewählt werden kann (sowohl bei Neuabschlüssen wie Altverträgen). Außerdem bietet man an, Deckungs-Ablehnungsschreiben der Versicherer kostenlos zu überprüfen. Zu den Tipps gehört u.a. die freie Wahl des Anwalts.

Konkret wird empfohlen:

  • Was ist die Leistung? Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte auf die Leistungen in den ausgewählten Bausteinen achten. Wichtig sei auch der Blick auf die Risikoausschlüsse sowie die Versicherungssummen in den einzelnen Bausteinen. Eine billigere Prämie könne sich letztlich als teurer herausstellen, wenn wichtige Leistungen ausgespart werden.
  • Freie Anwaltswahl: Die AK empfiehlt, auf Unterschiede zwischen freier Anwaltswahl und solchen, die der Versicherer vorschlägt (Vertrauensanwälte) zu achten.
  • Laufzeit, Rechte & Co: Wichtig bei der Auswahl des Versicherungsproduktes sind auch noch Laufzeit, Rückforderung eines allfällig gewährten Dauerrabattes auf die Prämie, Kündigungsrechte im Schadensfall.
  • Nicht leichtsinnig wechseln: Wer schon eine Rechtsschutzversicherung hat, soll nicht einfach in ein „aufgetuntes“ Paket wechseln, heißt es. Wichtige Leistungen könnten wegfallen.
  • Vorsicht vor unversicherten Zeiten: Bei einem Wechsel des Versicherers kann es zu zeitlichen Deckungslücken kommen, wenn der neue Vertrag nicht nahtlos an den alten anschließt. Nur wenige Anbieter haben standardmäßig Lösungen zur Schließung dieser Lücken, warnt die AK.

Was im Schadensfall passieren soll

  • Den Versicherungsfall fristgerecht der Rechtsschutzversicherung melden: Der Versicherer muss binnen zwei Wochen ab Geltendmachung des Deckungsanspruches schriftlich bestätigen, ob Deckung besteht oder nicht.
  • Die AK bietet an, kostenlos Ablehnungsschreiben von Konsumentinnen und Konsumenten daraufhin zu prüfen, ob die Ablehnung der Deckung durch den Rechtsschutzversicherer gerechtfertigt ist oder nicht.

Link: AK

 

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