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Im Winter ohne Winterreifen? Was die Versicherung tut

Robert Wasner ©UNIQA
Robert Wasner ©UNIQA

Wien. Seit 1. November 2015 gilt wieder den Winterreifenpflicht – und nun ist auch das passende Wetter da. Was geschieht, wenn Autofahrer dennoch ohne Winterreifen unterwegs sind, erläutert Versicherer UNIQA – insbesondere im Schadensfall.

Versicherungen prüfen, ob der Unfall mit den richtigen Reifen verhindert werden hätte können, so die UNIQA: Es gelte, den Reifenwechsel lieber rechtzeitig durchführen, als von einem plötzlichen Wintereinbruch überrascht zu werden.

Wer im Winter mit Sommerreifen auf Österreichs Straßen unterwegs ist, habe freilich, so lange kein Unfall passiert, nichts zu befürchten – vorausgesetzt das Wetter ist danach. „Die Winterreifenpflicht ist zwar eine Pflicht, diese muss aber nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen eingehalten werden“, erklärt Robert Wasner, Sachversicherungsvorstand von UNIQA Österreich. Die schlechte Nachricht: Wenn doch etwas passiert, könne sich die Versicherung schadlos halten – sofern es einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Reifen gibt.

Kasko oder nicht Kasko?

Grundsätzlich muss man zwischen Schäden, die aus der Kfz-Haftpflicht und der Kfz-Kasko-Versicherung gedeckt sind, unterscheiden. Wie der Name schon sagt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, die immer für den Schaden an Dritten aufkommen muss. Was passiert aber, wenn der Fahrer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht hat? Auch in diesem Fall wird im ersten Schritt der Schaden an Dritten von der Versicherung übernommen. „Allerdings kann es dann in einem zweiten Schritt dazu kommen, dass sich die Versicherung an dem Schadenverursacher regressiert, sprich das Geld für den Schaden zurückfordert“, so Wasner.

Ähnlich verhält es sich bei der Kfz-Kaskoversicherung. Hier kann der Versicherer gänzlich abspringen. Ausschlaggebend für den Versicherer ist ebenfalls das Wetter zum Zeitpunkt des Unfalls und die Information, ob der Unfall mit den richtigen Reifen hätte verhindert werden können. Gibt es einen kausalen Zusammenhang, übernimmt die Versicherung einen Schaden in der Kfz-Kaskoversicherung in der Regel nicht.

Dabei warnt die UNIQA auch vor dem „Mythos“, dass es ausreiche, wenn auf den Antriebsrädern Winterreifen montiert sind: Die Winterreifenpflicht gilt immer für alle vier Reifen (und noch bis 15. April 2016).

Link: UNIQA

 

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