
Wien. Der neue Kommentar „MSchG – Mutterschutzgesetz“ (Marat) behandelt die einschlägigen Regelungen inklusive Karenz und Teilzeitbeschäftigung.
Das Mutterschutzgesetz 1979 weist als Spezialnorm im Bereich Arbeitnehmerinnenschutz einen umfassenden Geltungsbereich auf; es gilt auch für bestimmte Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst. In den Kommentar sind die Novellen BGBl I 2015/60 und BGBl I 2015/65 eingearbeitet, so der Linde Verlag.
Zielgruppe sind u.a. Arbeitgeber/-innen, Betriebsräte/Betriebsrätinnen und Präventivfachkräfte, usw. Geboten werde eine aktuelle Darstellung der speziellen Schutzbestimmungen für werdende/stillende Mütter sowie für Arbeitnehmerinnen nach der Niederkunft, ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten von Karenz und Teilzeitbeschäftigung u.a.
Die Autorin
Mag. Dr. Eva-Maria Marat war von 1981 – 2013 Mitarbeiterin der Rechtsabteilung im Zentral-Arbeitsinspektorat, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Arbeitsschwerpunkte im Bereich Verwendungsschutz, insbesondere Mutterschutz und Arbeitszeitrecht).
Link: Linde Verlag