Innsbruck. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag der AK Vorarlberg gerichtlich gegen Kreditbearbeitungsgebühren vor. Nach der Entscheidung des Erstgerichtes wurde die Gebühr nun auch in zweiter Instanz für unzulässig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geklagt wurde die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV), die eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 2,5 Prozent für Konsumkredite und eine Gebühr von 1 Prozent für hypothekarisch besicherte Verbraucherkredite verrechnete.
Bereits im Juli hatte das Landesgericht Innsbruck Kreditbearbeitungsgebühren, wie sie von der BTV verrechnet wurden, für rechtswidrig erklärt.
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