Wien. Nachdem das Justizministerium die Verordnung veröffentlicht hat, mit der die gesetzlichen Rechtsanwaltstarife erhöht werden, nimmt die RAK Wien die Erste Anwaltliche Auskunft ab 1. Dezember 2015 wieder auf.
Mit der Verordnung ist der letzte formale Schritt gesetzt worden, daher kommen die Anwälte ihrerseits der Vereinbarung mit Justizminister Wolfgang Brandstetter nach (wir berichteten).
Link: RAK Wien