Graz. Geschäftsführer- und Vorstandshaftung im Blickpunkt: Bei einer Fachveranstaltung am 24. November 2015 am Grazer Standort der Kanzlei hba referierten dazu die Kanzlei-Partner Ullrich Saurer und Johannes Zink sowie Wirtschaftsprüfer Markus Trettnak (BDO Austria GmbH).
Saurer beleuchtete die zivilrechtlichen Aspekte der Business Judgement Rule, welche mit 1.1.2016 erstmals gesetzlich geregelt sein wird. Die den Tatbestand der Untreue betreffenden strafrechtlichen Gesichtspunkte der Business Judgement Rule wurden von Zink näher erläutert. Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 bringt hier ebenfalls gesetzliche Klarstellungen – vor allem zu Gunsten von Geschäftsführern und Vorständen – mit sich, heißt es weiter.
Forensische Untersuchungen
Trettnak gab dem Publikum Einblicke in die alltägliche Praxis betreffend forensischer Untersuchungen in Unternehmen und schilderte typische Gelegenheiten und Motive von Tätern. Er erläuterte ebenfalls unternehmensinterne Evaluierungs- und Untersuchungsprozesse.
Der Einladung von hba Rechtsanwälte folgten über 70 Gäste u.a. aus Bankwesen, Industrie, öffentliche Verwaltung und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Graz, so die Kanzlei.
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