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Business, Steuer

Nach dem Scheitern schneller wieder zur Förderung

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Wien. Erleichterungen für hartnäckige Gründer kommen ab 2016: Mit einer Änderung der Verordnung zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird die Sperrfrist für einen neuerlichen Schritt in die Selbstständigkeit von 15 auf 5 Jahre reduziert.

Vizekanzler Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sieht darin eine wichtige Modernisierung der Fördervoraussetzungen: „Dieser Schritt ist ein Bekenntnis der Politik zum Prinzip der zweiten Chance. Denn zahlreiche nationale und internationale Erfolgsbeispiele zeigen, dass der unternehmerische Erfolg oftmals erst beim zweiten Anlauf klappt. Daher wollen wir Menschen mit Mut, Innovationskraft und Unternehmergeist stärker unterstützen.“

Die Vorteile im Detail

Mit der Änderung der Verordnung wird die bisherige Sperrfrist von 15 Jahren, wonach Betriebsinhaber, die sich innerhalb der letzten 15 Jahre vor der Neugründung in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt haben, von der Anwendung des NeuFöG ausgeschlossen waren, auf fünf Jahre verkürzt. Diese Verbesserung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Die Vorteile sind konkret:

  • Das Neugründungsförderungsgesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von staatlichen Gebühren und Abgaben, die üblicherweise im Zuge einer Neugründung anfallen.
  • Zusätzlich bringt das NeuFöG in den ersten drei Jahren eine teilweise Lohnnebenkostenbefreiung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern für maximal zwölf Monate.

Die wesentliche Reduktion der Sperrfrist entspreche auch dem Wandel des Gründens der vergangenen Jahre, heißt es: Ein Wechsel zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit ist heutzutage in vielen Branchen üblich. Vizekanzler Mitterlehner und Staatssekretär Mahrer wollen Österreich als Gründerland Nummer eins in Europa etablieren, wie es in der gemeinsam mit 250 Stakeholdern erarbeiteten „Gründerland-Strategie“ vorgesehen sei.

Link: aws

 

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