Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Bestbieterprinzip gilt am Bau und für Bauernprodukte

©ejn
©ejn

Wien. Trotz vorheriger Widerstände in der ÖVP hat der Nationalrat gestern der Novelle zum Bundesvergabegesetz einhellig zugestimmt. Das Bestbieterprinzip gilt künftig am Bau (wo es von Gewerkschaftern freudig begrüßt wird) und auch für die Beschaffung von Lebensmitteln, also eine Domäne der ÖVP-dominierten Landwirtschaft. Starttermin ist der 1. März 2016; an der Ausdehnung auf den öffentlichen Verkehr werde gearbeitet.

Im Verfassungsausschuss hat die ÖVP vergangene Woche noch damit gedroht, einen Beschluss des Bundesvergabegesetzes im Nationalrat zu blockieren, sollten keine Änderungen am Entwurf vorgenommen werden. Nun haben sich die Koalitionsparteien doch noch zeitgerecht geeinigt. Der Nationalrat stimmte in seiner Sitzung einhellig dafür, bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand das Bestbieterprinzip zu stärken, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Damit soll auch mehr Transparenz in die Ausführung großer Bau- und anderer Aufträge gebracht und Lohn- und Sozialdumping entgegengewirkt werden. Das Inkrafttreten der Novelle ist damit allerdings noch nicht gesichert, da jedes einzelne Bundesland ein Vetorecht hat. Insbesondere Tirol hatte im Vorfeld des Beschlusses erhebliche Bedenken geäußert.

Die Reaktionen

SPÖ-Sozialsprecher und Gewerkschafter Josef Muchitsch zeigte sich über den einstimmig gefassten Beschluss hocherfreut. Es sei nicht sehr einfach gewesen, alle Beteiligten von der Sinnhaftigkeit der Novelle zu überzeugen, betonte er. In der gestrigen Debatte war allerdings von Kritik keine Rede mehr, auch ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker und ÖVP-Landwirtschaftssprecher Jakob Auer begrüßten den Gesetzesbeschluss ausdrücklich.

Für Auer ist es besonders erfreulich, dass es letztlich auch gelungen ist, das Bestbieterprinzip auf die Beschaffung von Lebensmittel auszudehnen.

Der Inhalt

Mit der Gesetzesnovelle wird die öffentliche Hand verpflichtet, künftig bei bestimmten Vergaben, etwa bei Bauaufträgen von über 1 Mio. Euro, einen stärkeren Fokus auf Qualitätskriterien und Folgekosten zu legen. Auch soziale Aspekte dürfen berücksichtigt werden. Außerdem sind verschiedene Schranken vorgesehen, um die Weitervergabe von Aufträgen an unseriöse Subunternehmen zu unterbinden.

Für öffentliche Auftraggeber könnte die Novelle zwar einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, wie in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf eingeräumt wird, die Politik erwartet sich im Gegenzug aber nicht nur positive volkswirtschaftliche Effekte, sondern rechnet mittelfristig auch mit Einsparungen.

Abänderungsantrag erfasst auch Lebensmittel

Mit einem von den Koalitionsparteien gestern eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag dehnten die Abgeordneten die verpflichtende Anwendung des Bestbieterprinzips auch auf die Beschaffung bestimmter Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Eier, Gemüse und Obst aus.

Letzte Änderungen bei den Regeln

Zudem wurden einige Bestimmungen des Gesetzentwurfs präzisiert:

  • Demnach ist der Auftragnehmer künftig dazu verpflichtet, ausführliche Eignungsunterlagen bereitzustellen, wenn er nach Zuschlagserteilung die Hinzuziehung eines neuen Subunternehmens oder den Wechsel eines Subunternehmens beabsichtigt. Damit soll dem Auftraggeber die Kontrolle erleichtert werden, wobei er für die Prüfung der Unterlagen drei Wochen, und nicht wie ursprünglich vorgesehen zwei Wochen, Zeit hat.
  • An der Bestimmung, dass der Auftraggeber die Beiziehung eines neuen Subunternehmens nicht willkürlich, sondern nur aus sachlichen Gründen verweigern kann, ändert sich nichts.
  • Um präziser zwischen Subunternehmen und Lieferanten zu unterscheiden, wird ausdrücklich festgeschrieben, dass ausschließlich die Lieferung von „handelsüblichen“ Waren oder Bestandteilen, die zur Erbringung einer Leistung erforderlich sind, keine Subunternehmerleistung darstellt.
  • Außerdem werden mit dem Abänderungsantrag jene Fälle, in denen das Bundesverwaltungsgericht nicht in Form eines Senats sondern durch EinzelrichterInnen entscheidet, um zwei Punkte ergänzt, und zwar was Entscheidungen über den Gebührenersatz und was die formelle Einstellung eines Verfahrens nach Zurückziehung eines Nachprüfungsauftrags betrifft.
  • In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen mit 1. März 2016, wobei durch Präzisierungen sichergestellt werde, dass alle Altverfahren nach der geltenden Rechtslage zu Ende geführt werden können.

Auch Opposition ist soweit zufrieden

Ausdrückliche Zustimmung zum Gesetzentwurf kam auch von der Opposition, wobei FPÖ und Grüne die vorliegende Novelle nur als ersten Schritt zur Stärkung des Bestbieterprinzips werteten. Seitens der SPÖ machte Klubobmann Andreas Schieder darauf aufmerksam, dass Auftraggeber, die Aufträge nach dem Billigstbieterprinzip vergeben, die Ausführung oft nicht in der Qualität bekommen, die sie sich erwarten, und oft auch nicht zum ursprünglich vereinbarten Preis. Durch die Forcierung des Bestbieterprinzips erhofft er sich außerdem eine Eindämmung des Sub-Sub-Unternehmertums. Wenn sich die Bestimmungen in der Praxis bewähren, spricht laut Schieder nichts dagegen, das Bestbieterprinzip auf weitere Bereiche auszudehnen.

Es sei schon jetzt nicht verboten gewesen, Aufträge nach dem Bestbieterprinzip auszuschreiben, hob SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann hervor. Der Einfachheit halber hätten die Auftraggeber aber oft das Billigstbieterprinzip gewählt.

ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker wies darauf hin, dass das Investitionsvolumen der öffentlichen Hand jährlich rund 60 Mrd. Euro beträgt und somit rund 20% des Bruttoinlandsprodukts. Sie hält es in diesem Sinn für wesentlich, dass öffentliche Auftragsvergaben transparent und nachvollziehbar erfolgen und ein fairer Wettbewerb garantiert ist. Ebenso brauche es Chancengleichheit für kleine Betriebe.

Bauern loben Baugewerkschafter

Nach Meinung von ÖVP-Landwirtschaftssprecher Auer gebührt vor allem SPÖ-Abgeordnetem Muchitsch Applaus für das Zustandekommen der Gesetzesnovelle. Durch die Einbeziehung von Lebensmittelbeschaffungen in das Bestbieterprinzip hofft er vor allem auch auf ein Umdenken von Großküchen. Der Konsument handle zwiespältig, meinte Auer, er kaufe das Billigste, also Massenware, fordere aber gleichzeitig Qualität und Produktsicherheit.

Bundeskanzleramt arbeitet an nächster Vergabenovelle

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer teilte den Abgeordneten mit, dass der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts bereits an der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinie arbeite, die etwa eine Ausweitung des Bestbieterprinzips auf den öffentlichen Verkehr vorsieht.

Link: Parlament

 

Weitere Meldungen:

  1. Tourismus-Akzeptanz in Österreich wird jetzt dauerhaft gemessen
  2. „Mogelpackungen“ im Parlament: Wenig konkrete Pläne für Gesetz
  3. Flexible Kapitalgesellschaft: Buchpräsentation im Parlament
  4. Neue Haftungsregeln entschärfen umfallende Bäume