Wien/Eisenstadt. Auch die Hypo-Bank Burgenland darf Negativzinsen bei Verbraucherkrediten nicht ausschließen, so ein Urteil, das der VKI jetzt erstritten hat. Rechtskräftig ist es nicht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des Sozialministeriums – Verbandsklagen gegen mehrere Banken, die versuchen, die Zahlung von „Negativzinsen“ an Kreditnehmer auszuschließen.
In den vergangenen Monaten gab es dazu bereits Urteile des Landesgerichts Feldkirch (Raiffeisenbank Bodensee) und des Handelsgerichts Wien (Bank Austria). Beide Urteile stützten die die Argumentation des VKI. Nun erklärt auch ein drittes Gericht, das Landesgericht Eisenstadt, einen Ausschluss von Negativzinsen in den Bank-AGB für unzulässig, heißt es weiter: Geklagt wurde die Hypo-Bank Burgenland AG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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