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Recht

Was Österreichs Höchstgerichte bewegt: Der VfGH

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Wien. Ausdrücklich begrüßt wird das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch vom Verfassungsgerichtshof. Die Vereinfachungen verblassen freilich vor dem Hauptthema des Höchstgerichts, nämlich der Einführung der neuen Verfassungsbeschwerde.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit habe einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Österreich gesetzt, heißt es im Tätigkeitsbericht 2014. Eine der Folgen der neuen Struktur ist ein deutlicher Rückgang der Asylbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof, allerdings lag die Zahl mit 1.431 neuen Fällen (2013: 2.475) nach wie vor um ein Vielfaches über dem Niveau von 2007, dem letzten Jahr, bevor der Verwaltungsgerichtshof die Zuständigkeit für diesen Bereich verlor.

Die Gesetzesbeschwerde

Neue Aufgaben hat der Verfassungsgerichtshof durch die Einführung der so genannten „Gesetzesbeschwerde“ und durch die neuen Verfahrensregeln für parlamentarische Untersuchungsausschüsse übertragen bekommen. Beide Gesetzesmaterien traten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Nunmehr können sich – neben den Gerichten – auch die jeweiligen Verfahrensparteien direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden, wenn sie Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der im Gerichtsverfahren anzuwendenden Rechtsvorschriften hegen.

Der Verfassungsgerichtshof wertet dies als eine deutliche Verbesserung des Rechtsschutzes in Österreich, gibt aber zu bedenken, dass es dadurch zu einem beträchtlichen Mehraufwand beim Verfassungsgerichtshof kommen werde, da Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren besonders komplex und aufwändig sind. Auch seine neue Rolle als Streitschlichter bei U-Ausschüssen werde Ressourcen binden.

3.184 abgeschlossene Verfahren 2014

  • Im Jahr 2014 hat der Verfassungsgerichtshof, bei 2.995 neu anhängig gewordenen Fällen, insgesamt 3.184 Verfahren erledigt. Dazu zählen neben 198 Gesetzesprüfungs- und 104 Verordnungsprüfungsverfahren auch 2.185 Bescheidbeschwerden, eine Staatsvertragsprüfung, vier Wahlanfechtungen und 674 Asylaltfälle, die noch vom Asylgerichtshof entschieden wurden. 910 Rechtssachen waren zum Jahresende noch anhängig, davon zwei Fälle aus dem Jahr 2012 und 51 Fälle aus dem Jahr 2013.
  • Die durchschnittliche Verfahrensdauer, vom Eingangsdatum bis zur Abfertigung der Entscheidung, betrug weniger als 7 Monate und blieb damit auf einem ähnlichen Wert wie in den beiden Jahren davor.
  • In 300 Fällen (10%) gab der Verfassungsgerichtshof laut Bericht dem Antrag des Beschwerdeführers bzw. der Beschwerdeführerin statt. Dem stehen 146 Abweisungen, 199 Zurückweisungen und 1.031 Ablehnungen gegenüber. Dazu kommen 1.508 „sonstige Erledigungen“, etwa Verfahrenseinstellungen oder die Abweisung von Verfahrenshilfeanträgen.

VfGH hob 45 von 88 geprüften Gesetzesnormen auf

Im Rahmen der Gesetzesprüfung hob der VfGH von 88 geprüften Normen 45 zumindest teilweise auf, also knapp mehr als die Hälfte.

  • Dazu gehören neben der Vorratsdatenspeicherung und dem Adoptionsverbot für eingetragene PartnerInnen u.a. auch einzelne Bestimmungen im AMA-Gesetz, im Sicherheitspolizeigesetz, im Arbeitslosenversicherungsgesetz, im Ärztegesetz und in der Gewerbeordnung.
  • Das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Universitätsgesetz und das Bundesbahngesetz hielten hingegen der Prüfung stand.

So ist nach Meinung des Verfassungsgerichtshofs die Bestimmung, wonach Managergehälter nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500.000 Euro als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, nicht verfassungswidrig. Gleiches gilt für die Bevorzugung von Frauenärztinnen bei der Vergabe von Krankenkassen-Verträgen gegenüber männlichen Kollegen sowie erfolgte Eingriffe in ÖBB-Pensionen.

Auch die Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark, die Einschränkung des Zugangs von Sexualstraftätern zur Fußfessel und die bevorzugte Behandlung des Kirchenbeitrags bei der steuerlichen Absetzbarkeit wurden für zulässig erklärt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Link: VfGH

 

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