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Recht

Urheberentgelt-Streit bei DVB-T: Hengeler hilft Hotels

Berlin. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Hotels, die in ihren Gastzimmern Fernseher mit DVB-T-Antenne aufstellen, hierfür – anders als Übertragung über Kabel oder Satellit – keine urheberrechtlichen Entgelte an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA schulden. Hengeler Mueller war dabei behilflich.

Der Streit warf die Grundsatzfrage auf, ob die bloße Bereitstellung von Empfangsgeräten oder sonstigen Zugangsmöglichkeiten zu urheberechtlich geschützten Inhalten durch Gewerbebetriebe vergütungspflichtig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof abgelehnt, erläutert die Kanzlei.

Hengeler Mueller hat das beklagte Hotel vertreten. Tätig waren der Partner Dr. Albrecht Conrad sowie der Associate Dr. Matthias Berberich (beide Urheberrecht, Berlin).

Link: Hengeler Mueller

 

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