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Recht, Tipps

Pech beim Weihnachtseinkauf? Die Käufer-Rechte danach

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Wien. Umtausch oder Geld zurück? Der VKI stellt Ansprüche und gesetzliche Regelungen der Konsumenten für reibungslosen Weihnachtseinkauf dar: Aktuell auch wieder beim immer beliebteren Online-Shopping.

Vor dem 24. Dezember werden die Geschenke gekauft, nach dem 24. Dezember stellt sich oft die Frage: Was tun, mit einem Geschenk, das nicht gefällt? An wen wenden, wenn der gekaufte Pullover nicht passt oder die neue Digitalkamera innerhalb kürzester Zeit den Geist aufgibt?

Was Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nicht bewusst ist: Von einem im Geschäft gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man nicht ohne weiteres wieder zurücktreten. Der Umtausch einer Ware ist kein gesetzlich verbrieftes Recht, sondern ein Zugeständnis des Unternehmens. Gerade im Weihnachtsgeschäft zeigen sich jedoch viele Händler kulant und räumen ihren Kunden ein Umtauschrecht ein, erinnert der VKI.

  • Wer sichergehen will, der sollte sich unbedingt schon beim Kauf des Geschenks erkundigen und den Umtausch schriftlich (am besten auf der Quittung) bestätigen lassen.
  • Geld zurück gibt es kaum, meist kann das ungeliebte Produkt aber gegen eine andere Ware oder gegen einen Gutschein eingetauscht werden.

Gewährleistung: Reparatur, Austausch, Preisminderung, Rückzahlung

Nicht zu verwechseln ist der Umtausch einer Ware mit dem Recht auf Gewährleistung, das dem Käufer zusteht, wenn das Produkt einen Mangel aufweist, erinnert der VKI:

  • Ist z.B. der neu gekaufte Fernseher nicht funktionsfähig, dann muss das Unternehmen den Fehler entweder innerhalb einer angemessenen Frist beheben oder das Produkt ersetzen.
  • Ist das nicht möglich, kann alternativ eine Preisminderung oder die Rückerstattung des Kaufpreises verlangt werden.
  • Generell gilt: Unternehmen können das Recht auf Gewährleistung weder ausschließen noch einschränken.

Garantiezusagen – freiwillig aber bindend

Gesetzlich überhaupt nicht geregelt sei dagegen die vertragliche Garantie. Sie ist eine freiwillige Zusage des Unternehmens oder Herstellers, dem Konsumenten im Fall einer Reklamation entgegenzukommen.

  • Was die Garantie konkret beinhaltet, steht in den Garantiebedingungen – ist also von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Liegt allerdings eine Garantie-Zusage vor, dann ist diese auch verbindlich.
  • Die Verbindlichkeit gilt z.B. auch dann, wenn keine unmittelbare Eigenschaft der Ware betroffen ist („Geld-zurück-Garantie“).

Rücktrittsrecht bei Kauf im Online-Shop

Für Kaufverträge, die online zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen abgeschlossen werden, besteht (mit wenigen Ausnahmen) ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Der Grund dafür ist, dass man bei einem Online-Kauf die Ware nicht unmittelbar begutachten kann.

  • Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und beginnt in der Regel, sobald die bestellte Ware beim Käufer bzw. der Käuferin eintrifft.
  • Um als Konsumentin oder Konsument von einem online abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, ist eine formlose Erklärung ausreichend.
  • Ein kommentarloses Zurückschicken der Ware dagegen genügt nicht.
  • In einigen Fällen gibt es außerdem kein Rücktrittsrecht – etwa bei Entfernung der Versiegelung bei DVDs oder bei einem nach persönlichen Vorstellungen angefertigten Produkt (z.B. gravierter Ring).

Link: VKI (Konsument)

 

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