Wien. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat im 3. Quartal 2015 zwölf Prospekte gebilligt, ein Rückgang um zehn im Vergleich zum 3. Quartal 2014. Gleichzeitig gab es mehr Verwaltungsstrafen.
Laut dem jetzt von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte wurden von der FMA im 3. Quartal 17 Nachträge gebilligt (Q3 2014: 43). Vier Billigungsverfahren wurden eingestellt.
Demgegenüber stand ein Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere in Höhe von 26,43 Mio. Euro (Q3 2014: € 20,58).
Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich demnach folgende Verteilung auf die Kategorien:
- IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q3 2015: 1 / Q3 2014: 0)
- Wohnbaubanken (Q3 2015: 1 / Q3 2014: 3)
- Basisprospekte (Q3 2015: 6 / Q3 2014: 9)
- Anleihen (Q3 2015: 1 / Q3 2014: 3)
- Im 3. Quartal 2015 wurden der FMA außerdem von Schwesterbehörden 79 Prospekte (Q3 2014: 81) und 254 Nachträge (Q3 2014: 216) notifiziert. Die FMA notifizierte selbst 7 Prospekte (Q3 2014: 13) und 12 Nachträge (Q3 2014: 24). Anm.: Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde.
Die Strafen
Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 3. Quartal 2015 acht Verwaltungsstrafen (Q3 2014: 0) und brachte sieben Anzeigen (Q3 2014: 6) bei der Staatsanwaltschaft ein.
Link: FMA