
Wien. Der Kurzkommentar „RAO Rechtsanwaltsordnung“, nach 10 Jahren mit der 9. Auflage auf den neuesten Stand gebracht, schildert die Standesregeln und wendet sich an Rechtsanwälte wie -anwärter.
Vom ersten Tage an bringt der Beruf des Rechtsanwaltes große Verantwortung mit sich, heißt es beim Verlag Manz: Gegenüber Mandanten, für Rechtsanwaltsanwärter und ihre Ausbildung sowie für die eigene Absicherung und Versorgung im Ruhestand.
Die RAO-Ausgabe wurde 10 Jahre nach Erscheinen der letzten Auflage komplett neu bearbeitet und enthält etliche Neuerungen, wie etwa:
- Die neuen RL-BA 2015 per 1.1.2016
- Änderungen im Rechtsmittelrecht
- Beteiligung der Rechtsanwaltsanwärter am Disziplinarverfahren
- Geldwäscherichtlinien
- Einbeziehung der Rechtsanwaltsanwärter in die Kammermitgliedschaft
- Neuerungen bei der Verschwiegenheitspflicht
- Zuständigkeit des OGH, Ablösung der OBDK
Erstmals erscheine die Ausgabe als Kurzkommentar mit nunmehr ausführlichem Kommentar samt Rechtsprechung zu den praxisrelevantesten Normen des anwaltlichen Berufsrechts: Rechtsanwaltsordnung, Disziplinarstatut und Richtlinien für die Berufsausübung (1977 und 2015).
Die Verfasser
Dr. Karl F. Engelhart ist Rechtsanwalt und war 29 Jahre Mitglied des Disziplinarrates der RAK, zuletzt auch dessen Präsident. Er ist Mitglied des Arbeitskreises Berufsrecht im ÖRAK. Dr. Klaus Hoffmann war Rechtsanwalt, Präsident der RAK Wien und Präsident des ÖRAK.
Mag. Stefan Lehner, PLL.M. ist Rechtsanwalt und Vizepräsident des Disziplinarrates der RAK Wien. Dr. Michael Rohregger ist Rechtsanwalt und Vizepräsident der RAK Wien. Mag. Claudia Vitek ist Rechtsanwalt, Mediator und Mitglied im Disziplinarrat der RAK Wien.
Link: Manz