Wien. Ab 1. Jänner 2016 müssen in Österreich Güter und Dienstleistungen barrierefrei – also ohne fremde Hilfe – erreichbar sein, erinnert der ORF: Auch Webseiten sind demnach im neuen Jahr barrierefrei zu gestalten. Die entsprechende Übergangsfrist betrug 10 Jahre.
Barrierefrei bedeutet, dass die Inhalte für blinde und körperlich eingeschränkte Menschen les- bzw. hörbar sein müssen. Für behinderte Menschen gibt es spezielle technische Lösungen, z.B. besonders kontrastreiche Bildschirmeinstellungen oder automatisches Vorlesen von Webinhalten.
Gutes Webdesign muss darauf Rücksicht nehmen, dass die Besucher der Website solche Techniken einsetzen könnten, und ihren Einsatz nicht z.B. durch zu viele Links unpraktikabel machen.
Erstmals Sanktionsmöglichkeiten
Als Ansprechpartner und auch mögliche Kontrollinstanzen kommen die Behindertenorganisationen in Betracht: Diese werden sich in der näheren Zukunft wohl genauer anschauen, inwieweit die neue Regelung umgesetzt wurde, denn mit dieser gebe es nun erstmals rechtliche Mittel, um im Ernstfall auf Schadenersatz wegen Diskriminierung zu klagen, so der ORF-Bericht.
Link: ORF