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Neues bei Arbeitsverträgen, Löhnen, Pensionen, Beihilfen 2016

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Wien. Die Steuerreform bringt mit der Auszahlung der Jänner-Gehälter eine Lohnsteuer-Entlastung. Weitere Neuerungen, über die sich die Gewerkschaft freut, betreffen Arbeitsverträge sowie u.a. eine Erhöhung von Familienbeihilfe und Pflegegeld.

„Im Jahr 2016 werden die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen am eigenen Konto sehen, dass ihnen dank Lohnsteuer-Entlastung mehr Geld bleibt“, so ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Renate Anderl. Auch für einige weitere Regelungen habe man sich eingesetzt.

Die Auswirkungen der Steuerreform

Die Lohnsteuer-Entlastung durch die Steuerreform (die natürlich im Rahmen der Einkommensteuer auch für Selbständige gilt, Anm.) wird erstmals bei der Auszahlung der Jänner-Löhne/-Gehälter wirksam. Auch die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung treten in Kraft.

Insgesamt zählt der ÖGB eine Reihe von Neuerungen auf, die Vorteile für Arbeitnehmer bringen:

Neues bei Verträgen im Arbeitsrecht

  • Bei All-in-Verträgen muss nun der Grundlohn ausgewiesen werden; das bringt nach Ansicht des ÖGB mehr Transparenz.
  • Arbeitgeber dürfen Ausbildungskosten bei Jobwechsel nur mehr vier Jahre lang zurückfordern; auch die Höhe der erlaubten Rückforderung sinkt mit jedem Monat.
  • Konkurrenzklauseln gelten nur mehr für jene ArbeitnehmerInnen, die mindestens 3.240 Euro brutto pro Monat verdienen.
  • Lohn-/Gehaltszettel: Es besteht nun ein einklagbares Recht auf monatliche Lohn-/Gehaltsabrechnung.
  • Informationspflicht: Teilzeitbeschäftigte müssen über freie Vollzeitstellen in Betrieben informiert werden.

Neues bei Familienbeihilfe, Pensionen und mehr

  • Die Familienbeihilfe steigt im neuen Jahr um 1,9 Prozent. Für Kinder bis zwei Jahre beträgt sie 111,80 Euro pro Monat, für Drei- bis Neunjährige 119,60 Euro, und für Zehn- bis 18-Jährige 138,80 Euro, darüber 162 Euro.
  • Angehoben wurden auch die Geschwisterstaffel und die erhöhte Beihilfe für erheblich behinderte Kinder.
  • Pensionsanpassung: Die Pensionen steigen am 1. Jänner um 1,2 Prozent.
  • Teilpension: Dies ist eine Sonderform der Altersteilzeit. Die Arbeitszeit kann um 40 bis 60 Prozent reduziert werden, für die Gehaltseinbußen gibt es einen 50-prozentigen Ersatz vom AMS.
  • Kindererziehungszeiten: Auch Frauen mit weniger als 15 Beitragsjahren bekommen pro Kind vier Jahre für die Pension angerechnet.
  • Das Pflegegeld wird 2016 erstmals seit 2009 erhöht (Stufe 1 neu: 157,30 Euro, Stufe 2: 290,00 Euro, Stufe 3: 481,80 Euro, Stufe 4: 677,60 Euro, Stufe 5: 920,30 Euro, Stufe 6: 1.285,20 Euro, Stufe 7: 1.688,90 Euro).

Neu geregelt wurde auch die Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung: Agenturen dürfen ihre Dienste nicht unaufgefordert anbieten, Vermittlungsverträge dürfen nur schriftlich abgeschlossen werden.

Eine weitreichende Neueinführung ist vor allem auch der breite Start der elektronischen Gesundheitsakte ELGA: Die Spitäler von Wien und der Steiermark arbeiten bereits seit 2015 damit, Anfang 2016 kommen Niederösterreich und Kärnten (sowie die Einrichtungen der Unfallversicherung AUVA) dazu, im Herbst die restlichen Bundesländer; niedergelassene ÄrztInnen freiwillig ab Mitte des Jahres.

Link: ÖGB

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