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Business, Recht, Steuer

Energie sparen und es melden: Die Uhr tickt, warnt WKO

Wien. Am 15. Februar 2016 ist es zu spät, warnt die Wirtschaftskammer Österreich: Energieeffizienzmaßnahmen aus 2014 und 2015 müssen von den Unternehmen jetzt an die neue Monitoringstelle gemeldet werden. Der Lohn der Mühe: Damit werden sie zum Verkaufsobjekt.
Ein Herzstück des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) sei die Übertragung von Energieeffizienzmaßnahmen, so die Kammer: Denn die Energielieferanten können ihre Einsparverpflichtungen im Regelfall nur durch den Erwerb von Maßnahmen bei Dritten erfüllen.

Die Möglichkeit der Veräußerung von Maßnahmen an die Versorger soll ein Incentive sein, damit solche Maßnahmen in vermehrtem und ausreichendem Ausmaß gesetzt werden.

Was Unternehmen konkret tun müssen

  • Das Unternehmen muss seine 2014 oder 2015 gesetzten Einsparmaßnahmen bis spätestens 14.2.2016 in die Datenbank der Monitoringstelle bringen, so die Kammer. Dafür ist eine Registrierung im Unternehmensserviceportal( USP) nötig. Diese kann allerdings bis zu drei Arbeitstage dauern, also nicht bis zum letzten Moment warten.
  • Nach dem 14.2.2016 kann die gemeldete Maßnahme übertragen werden, freilich nur an einen zur Einsparung verpflichteten Energielieferanten (der Normalfall), nicht an Dritte, die damit Handel treiben wollen.
  • Der Energielieferant kann die so erworbene Maßnahmen nur noch für sich selbst verwenden, jedoch nicht mehr weiterübertragen.
  • Ein angenehmer Nebeneffekt sei, dass alle auf Handelsplattformen angebotenen Maßnahmen, die bisher noch nicht übertragen wurden, gültig bleiben und noch an Lieferanten verkauft werden können. Auch diese Maßnahmen müssen bis spätestens 14.2.2016 in die Datenbank der Monitoringstelle eintragen werden.

Jetzt zum Stecker greifen

„Der Wert der bisher gesetzten anrechenbaren Maßnahme kann somit auch nach dem Stichtag 14. 2. 2016 erhalten werden. Unternehmen können frei entscheiden, ob sie ihre Maßnahmen jetzt an Energielieferanten abgeben oder für spätere Jahre zurücklegen“, erklärt Stephan Schwarzer, Leiter der Energie- und umweltpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich.

Der WKÖ-Experte empfiehlt jedenfalls ein baldiges Eintragen der Maßnahmen in die Maßnahmendatenbank der Monitoringstelle, da das System in den letzten Tagen vor dem Stichtag überlastet sein könnte. Außerdem sollen sich die Unternehmen möglichst rasch einen Zugang zur Anwendung verschaffen.

Erfreulicherweise habe das Wirtschaftsministerium vor Weihnachten die Rechtsauffassung bestätigt, dass nach dem Energieeffizienzgesetz Erstübertragungen auch noch nach dem Stichtag möglich sind. Damit habe es verhindert, dass Energieeffizienzmaßnahmen durch ein Ablaufdatum entwertet oder abgewertet werden.

Link: WKO

 

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