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Recht

Familiengerichtshilfe wird besser, hoffen die Anwälte

Brigitte Birnbaum ©RAKW / Atelier Doris Kucera
Brigitte Birnbaum ©RAKW / Atelier Doris Kucera

Wien. Die Familiengerichtshilfe soll bei Scheidungen und anderen Familienstreitigkeiten die Verfahren beschleunigen und einvernehmliche Lösungen fördern. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden vor drei Jahren geschaffen, heute ist sie an allen Bezirksgerichten verfügbar – doch gibt es auch Kritik der Anwälte an den Abläufen. Nun soll ein Erlass des Justizministeriums für reibungslosere Hilfeleistung sorgen. Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, sieht positive Ansätze.

Das ursprüngliche Konzept der Familiengerichtshilfe sah eine rasche „Eingreiftruppe“ in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren vor: Als Hilfsorgan des Gerichtes sollte sie jeweils über dessen Auftrag mit den Parteien unter Wahrung des Kindeswohls einvernehmliche Regelungen (im Rahmen eines Clearingverfahrens) erarbeiten. Gütliche Einigungen haben eine höhere Akzeptanz, betont Birnbaum.

Der schwierige Anfang

Der Anfang sei allerdings steinig gewesen: Es mussten geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rekrutiert werden; Erfahrungen über die Zusammenarbeit zwischen Richterschaft und Familiengerichtshilfe gab es noch keine. Und die Rechtsanwälte als Parteienvertreter fühlten sich von der Familiengerichtshilfe nicht ausreichend informiert und in deren Arbeit nicht sinnvoll eingebunden.

Ein konsolidierter Erlass des Justizministeriums vom 27. November 2015  soll nun – aufbauend auf den bisher gewonnenen Erfahrungen – für Klarheit bei den Aufgaben der Familiengerichtshilfe sorgen. So wurden für die Kommunikation zwischen Familiengerichtshilfe und Gerichten wie auch für interne Abläufe Standards entwickelt, es gibt Musterformulare u.a.

„Nur wenn das Zusammenwirken zwischen den Pflegschaftsgerichten, der Familiengerichtshilfe und der Rechtsanwaltschaft funktioniert und transparent abläuft wird es gelingen, Qualität und Nachhaltigkeit familiärer Streitschlichtung zu verbessern“, betonte Birnbaum vor kurzem in einem Kommentar.

Die Zeit der Beobachtung

„Der konsolidierte Erlass bringt mit seinen Detailregelungen meines Erachtens sicherlich eine Verbesserung. Wieweit die im letzten Jahr veröffentlichten Bedenken der Anwaltschaft dadurch ausgeräumt werden, kann wohl erst in einigen Monaten verlässlich beurteilt werden“, sagt Birnbaum.

Link: RAK Wien

 

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