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Recht, Veranstaltung

Podiumsdiskussion: Die Regeln beim Sportstättenbau

Wien. Der Erfolg der österreichischen Fußball-Nationalmannschaft hat die Diskussion um ein Nationalstadion neu entfacht. Neben der Finanzierung gibt es bei solchen Projekten aber auch rechtliche Fragezeichen, so die Initiative „Law Meets Sports“: Während etwa das neue Allianz Stadion von Rapid Wien sich fast ohne Streit der Fertigstellung nähert, entwickelt sich das Wörthersee Stadion in Klagenfurt zum Dauerkonflikt. Eine Podiumsdiskussion widmet sich dem Thema. 

Die Podiumsdiskussion am 11. 2. 2016 widmet sich konkret dem Thema „Fußballstadion: Umwelt und Umfeld – Rechtliche Rahmenbedingungen beim Sportstättenbau.“

Ermutigende und abschreckende Beispiele

Vor einem Jahr, am 12.02.2015 fand der Spartenstich zum neuen Allianz Stadion des SK Rapid Wien statt. In weniger als fünf Monaten soll das Stadion dem Publikum seine Pforten öffnen. Längst vergessen seien die Diskussionen um eine allfällige UVP-Pflicht oder um Bedenken von Anrainern, heißt es bei Law Meets Sports.

Ganz anders sieht es in Klagenfurt aus. Seit Jahren dauert der Streit um den nicht rückgebauten Oberrang des Wörthersee Stadions an. Eine UVP müsse durchgeführt werden, meinten die Anrainer, keine UVP-Pflicht sah dagegen die Landesregierung. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof ein Machtwort gesprochen und den Betreiber zurück an den Start geschickt. Die Behörde wird sich nun sehr wohl mit den Bedenken der betroffenen Nachbarn auseinandersetzen müssen. Was das schlussendlich für das Stadion bedeutet, sei noch nicht absehbar.

Nun kommt auch wieder Bewegung in die Diskussion um einen Um- oder gar Neubau des Ernst-Happel-Stadions. Neben dem großem Thema Finanzierung gibt es aber auch so manche rechtlich ungeklärte Frage. So steht das Ernst-Happel-Stadion bereits seit 2001 unter Denkmalschutz.

„Das Stadion steht im Eigentum der Stadt Wien und mit Verordnung wurde eine vorläufige Unterschutzstellung angeordnet“, so Peter Sander, Rechtsanwalt und Partner bei NHP Rechtsanwälte. „Rechtlich bedeutet dies, dass eine Zerstörung sowie jede Veränderung des Stadions einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf. Dies unabhängig von weiteren bau-, gewerbe- und veranstaltungsrechtlichen Bewilligungen oder allenfalls sogar der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.“

Die Veranstaltung

Bei der Podiumsdiskussion werden neben Allianz Stadion-Projektleiter Harry Gartler u.a. auch Peter Sander, Rechtsexperte im Bereich Sportstättenbau, der Berliner Akustik- und Lärmschutzexperte Edelbert Schaffert sowie Pia Haschke, zuständige Expertin für Sportstättenbau im Sportministerium erwartet, ebenso Univ. Prof. Daniel Ennöckl.

Link: Law Meets Sports

 

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