Salzburg. Die Kanzlei Niederhuber & Partner hat die Genehmigung für eine Holzrecyclinganlage der Pölzleitner Holz GmbH in Weitwörth/Nußdorf erwirkt. Dazu war die Hilfe des VwGH nötig.
Eine Beschwerde der Landesumweltanwaltschaft wurde vom Landesverwaltungsgericht Salzburg im zweiten Rechtsgang abgewiesen, so die Kanzlei weiter.
Das Verfahren
Ein fortgesetztes Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Salzburg sei notwendig geworden, nachdem Niederhuber & Partner ein Grundsatzurteil vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu zentralen naturschutzrechtlichen Fragestellungen erwirkten, mit dem die Abweisung des Bewilligungsantrages für eine Holzrecyclinganlage der Pölzleitner Holz GmbH im Nahebereich eines Europaschutzgebietes aufgehoben wurde.
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg schloss sich nun auf Basis der Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs zur Frage der Zulässigkeit projektsimmanenter naturschutzfachlicher Minderungsmaßnahmen der Rechtsansicht der Projektwerberin an und genehmigte die beantragte Anlage, wie es weiter heißt.
Anwalt Paul Reichel sieht Auswirkungen auf die Genehmigungsverfahren anderer Großprojekte; Unsicherheiten bei der Vollziehung des Naturschutzgesetz seien beseitigt worden. Auch Anwalt Martin Niederhuber und Rechtsanwaltsanwärterin Johanna Gaiswinkler waren beteiligt.
Link: NHP