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Business, Recht, Steuer

Firmen sollen Kosten von Strafen, Anwalt, Notar weniger spüren

Mitterlehner, Leitl ©Lisi Niesner / BMWFW
Mitterlehner, Leitl ©Lisi Niesner / BMWFW

Wien. Ein Bürokratie-Entlastungspaket für Unternehmen soll die Abschaffung existenzbedrohender Mehrfachbestrafungen, die Vereinfachung von Gründungen und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bringen – das versprechen Wirtschaftsminister Mitterlehner und WKÖ-Präsident Leitl. Zu den geplanten Maßnahmen gehört aber auch die Zulassung fachübergreifender gemeinsamer Unternehmen von Wirtschaftstreuhändern und Anwälten sowie der stärkere Einsatz der Handy-Signatur als Ersatz für die notarielle Beglaubigung.

„Bürokratie abbauen, Wirtschaften erleichtern“ – unter diesem Motto steht das neue Maßnahmenpaket, das Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl am Montag gemeinsam vorgestellt haben. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten werde der bürokratische Aufwand noch spürbarer. Daher müsse das Wirtschaften in Österreich deutlich erleichtert werden, heißt es.

Die geplanten Maßnahmen:

Mehrfachbestrafungen beenden

„Eine zentrale Maßnahme ist die weitgehende Abschaffung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht gemäß dem Motto ‚Ein Vergehen, eine Strafe'“, betont Mitterlehner. Künftig soll bei geringem Verschulden oder keiner bewussten Schädigungsabsicht nur eine geringere Gesamtstrafe verhängt werden können. Grund: Aufgrund von Mehrfach- bzw. Nebeneinanderbestrafungen für ein- und dasselbe Delikt können Strafen derzeit selbst bei Bagatellverstößen sehr hoch ausfallen. Das sei gerade für Klein- und Mittelbetriebe eine schwere Belastung. „Mit dem vorliegenden Paket wird ein Meilenstein im Kampf gegen die Bürokratie gesetzt“, so Leitl. Der Wegfall der Mehrfachbestrafung aus gleichartigem Anlass sei wegweisend, denn unternehmerische Tätigkeit werde damit nicht mehr von existenzbedrohenden Strafen bedroht. Der WKÖ-Präsident verwies auf das Beispiel eines steirischen Unternehmens, das wegen einer Schadenssumme von 153 Euro zu 11.000 Euro Strafe verdonnert wurde.

Einfacher und fachübergreifend gründen

In Zukunft sollen die Schranken für Interdisziplinäre Gesellschaften zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden beseitigt werden, damit fachübergreifende Gründungen möglich sind. „Das schafft Flexibilität für Unternehmen und Service für Bürger aus einer Hand“, so Mitterlehner. Zum Beispiel können ein Wirtschaftstreuhänder und ein Rechtanwalt oder Ziviltechniker gemeinsam mit einem Baumeister eine interdisziplinäre Gesellschaft gründen und als ein Unternehmen ihre Beratungsleistung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus soll die Handysignatur generell, insbesondere bei einfachen Gründungen ein gleichwertiger Ersatz für die notarielle Beglaubigung werden. Standardgründungen wären mit Mustersatzung ohne das Erfordernis eines Notariatsaktes möglich.

Genehmigungsverfahren beschleunigen

Als weiterer Punkt sollen die Betriebsanlagenverfahren deutlich beschleunigt werden. Derzeit muss sich ein Betrieb für die Genehmigung seiner Betriebsanlage separat an die Bau-, Wasser-, Naturschutz-, und Gewerbebehörden wenden, wenn sich das aus seinem Geschäftsbereich ergibt. In Zukunft soll die Bezirkshauptmannschaft als One-Stop-Shop agieren – nach dem Motto: Eine Anlaufstelle, ein Bescheid. Begleitend sollen die bisher notwendigen Einreichunterlagen reduziert werden – insbesondere jene, auf die eine Behörde ohnehin selbständig zugreifen kann, wie Meldebestätigungen und Grundbuchauszüge. Zudem soll das Verfahren durch die Wahlfreiheit bei Sachverständigen beschleunigt werden, wenn Amtssachverständige nicht sofort ausreichend zur Verfügung stehen. Durch dieses Beschleunigungspaket und weitere Maßnahmen soll die durchschnittliche Genehmigungsdauer von 90 auf 40 Tage sinken.

Informations- und Meldepflichten reduzieren

Künftig sollen Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet sein, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz extra aufzulegen oder elektronisch bereitzustellen. Zudem soll in Verwaltungsverfahren der Meldezettel entfallen. Als weitere Maßnahme sollen die Veröffentlichungspflichten für bestimmte industrielle Anlagen (IPPC-Anlagen, z.B. Zement, Stahl, Nahrungsmittel, Getränke) reduziert werden. Derzeit muss jede wesentliche Änderung einer solchen Anlage in drei verschiedenen Medien veröffentlicht werden, heißt es weiter.

Nicht strenger als die EU vorgibt

Es soll keine überschießende Erfüllung von EU-Vorgaben mehr geben: Dieses so genannte „Golden-Plating“ bei der nationalen Umsetzung von EU-Regelungen führe zu unfairen Zusatzbelastungen für Unternehmen und müsse daher wo möglich reduziert und in Zukunft vermieden werden:

„Wir müssen Österreich wieder auf Wachstumskurs bringen. Das vorliegende Bürokratiepaket erleichtert künftig die Gründung eines Unternehmens, dessen Erweiterung und die unternehmerische Tätigkeit selbst und ist ein erster Schritt hin zu mehr Optimismus bei den Unternehmen“, so Leitl. „Wir wollen konkrete Vereinfachungsschritte setzen, die sowohl die Stimmung verbessern, als auch konkrete Entlastungen bringen“, so Mitterlehner.

Link: WKO

 

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