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Österreich war 2015 deutlich weniger korrupt, so TI

Wien. Österreich stieg 2015 im „Korruptionswahrnehmungsindex“ von Transparency International (TI) vom 23 auf den 16. Rang unter 168 Staaten auf. Am saubersten seien die skandinavischen Staaten, doch insgesamt hätten sich gegenüber 2014 mehr Länder verbessert als verschlechert. 

„Grund zum Jubeln“ gebe es allerdings für Österreich noch nicht, meint die Grüne Rechnungshofausschuss-Vorsitzende Gabriela Moser: „Man darf nicht nur unseren Wert isoliert betrachten. Auch die schlechteren Werte in so manchen anderen Ländern hängen stärker mit uns zusammen, als uns lieb sein kann. Etwa, weil unser Bankensystem bei Kapitalflucht und dem Verstecken von Vermögen mithilft, weil nicht auszuschließen ist, dass die dortigen Machthaber bestochen werden.“

Zu dem Index ist anzumerken, dass er ganz wesentlich – wie der Name schon sagt – auf wahrgenommener Korruption beruht, und nicht einer – kaum durchführbaren – objektiven Messung.

TI selbst führt die Verbesserung Österreichs darauf zurück, dass in den vergangenen Jahren – auch aufgrund der Initiativen und Aktivitäten von TI Österreich – zahlreiche Verbesserungen im Bereich Korruptionsprävention und Transparenz durchgesetzt worden seien:

  • Anfütterungsverbot
  • Kronzeugenregelung für Strafverfahren
  • transparente Wartelisten für Operationen
  • Gültigkeit der Antikorruptionsgesetzgebung auch für Abgeordnete
  • neues Parteiengesetz
  • Reform des Weisungsrechts
  • anonymes Hinweisgebersystem der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
  • höherer Stellenwert von Compliance im öffentlichen und privaten Sektor

Um eine erneute Verschlechterung Österreichs im CPI zu vermeiden, besteht allerdings noch Handlungsbedarf, warnt Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC). So sei Österreich auch in anderen einschlägigen Untersuchungen, wie beispielsweise dem jüngst veröffentlichten Exporting Corruption Progress Report zur Umsetzung der OECD-Konvention über Auslandsbestechung oder dem Government Defence Anti-Corruption Index zum Korruptionsrisiko im Verteidigungssektor, weiterhin nur Mittelmaß.

Auf Geiblingers Wunschliste stehen nun:

  • Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das den Namen auch verdiene: Der aktuelle Gesetzesentwurf enthalte derart viele Einschränkungen, dass sich de facto nichts an der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit ändern würde
  • Verlängerung und Ausbau der mit Ende 2016 auslaufenden Kronzeugenregelung
  • Überarbeitung von Lobbying-Gesetz und -Register, um tatsächliche Transparenz und Gleichstellung aller Lobbying Betreibenden zu gewährleisten
  • Gewährleistung eines gesetzlichen Schutzes für Hinweisgeber aus der Privatwirtschaft, wie dies bereits für Beamte der Fall sei
  • Offenlegungspflichten für Verträge zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, etwa zu privater Drittmittelfinanzierung österreichischer Hochschulen, um größtmögliche Unabhängigkeit von Forschung und Lehre zu gewährleisten
  • Überarbeitung des Parteiengesetzes, um die Kontrolle der Parteienfinanzen durch den Rechnungshof oder andere unabhängige Kontrollbehörden zu ermöglichen, Regelungslücken für die Bewertung von Sachspenden zu schließen und die Nichtablieferung von Rechenschaftsberichten durch Parteien zu sanktionieren

Link: Transparency International

 

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