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Recht, Tipps

Ab Montag gilt nur noch die Vignette in Mandarin-Orange

Wien. Hoffentlich nicht vergessen? Ab Montag gilt ausschließlich die Mandarin-Orange Vignette 2016. Ihr Fehlen kann 120 Euro kosten – und es gelten laut ARBÖ einige Sonderregeln für Spezialfälle.

Mit 1. Februar 2016 naht endgültig das Ende der azurblauen 2015er-Jahresvignette. Dann gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen nur noch die Mandarin-Orange Vignette 2016. Wer ohne gültige Vignette fährt, muss mit einer Ersatzmautzahlung von 120 Euro rechnen, warnt der ARBÖ.

Vignettenpflicht herrscht in Österreich für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt heuer 85,70 Euro (Pkw) bzw. 34,10 Euro für Motorräder. Erhältlich sind auch 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten.

Regeln bei der Vignette

  • Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel.
  • Der Kaufnachweis sollte aufbewahrt werden – er dient im Falle eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann.
  • Wer mit blauen Kennzeichen unterwegs ist und ein Fahrzeug überstellt, muss eine ordnungsgemäß entwertete Zweimonatsvignette mitführen, diese aber nicht auf die Windschutzscheibe kleben. Hierbei reicht die Mitnahme im Fahrtenbuch aus. Beim Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges – etwa bei einer Raststätte – muss aber die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug hinterlegt werden, da dies sonst als Mautprellerei bewertet wird.
  • Wer bei Kraftfahrzeugen mit Überstellungskennzeichen eine Jahres- oder 10-Tagesvignette verwendet, muss sie – wie in allen anderen Fällen – sehr wohl aufkleben. Eine Ausnahme gibt es für Menschen mit Behinderung. Im Regelfall ist der Besitz eines Behindertenpasses gemäß Bundesbehindertengesetzes Voraussetzung für eine „Gratisvignette“.

Achtung im Ausland

  • Neben Österreich gibt es in den Nachbarländern Schweiz, Slowenien, Tschechien sowie der Slowakei Vignettenpflicht.
  • In Ungarn gilt das elektronische Mautsystem (E-Vignette).
  • In Deutschland verlangen manche Städte eine Umweltplakette.

Heimische Lenker sollten zwar laut Asfinag nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe angebracht haben – solange die Sicht jedoch nicht behindert ist, gibt es keine Beschränkung der Pickerl-Anzahl und auch keine Strafen.

Strenger ist da die Slowakei: Sie erlaubt keine alten, ungültigen slowakischen Plaketten. Auch Slowenien verlangt die Entfernung der alten Vignetten.

„Bei Auslandsfahrten ist es ratsam, sich nach den Landesvorschriften zu erkundigen, um Unannehmlichkeiten oder Strafen wegen zu vielen Aufklebern zu vermeiden“, so ARBÖ-Rechtsexperte Stefan Mann.

Link: ARBÖ

 

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