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Recht

Österreicher dürfen deutsches Gesetz gegen MPC bemühen

Hamburg. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt Klagen auf Basis eines deutschen Gesetzes für rund 2500 österreichische Anleger gegen das Emissionshaus MPC in Hamburg. Der Gesamtschaden betrage rund 170 Mio Euro. Nun hat das Landgericht Hamburg die Eröffnung eines solchen Verfahrens zugelassen.

Dabei habe das Gericht ausdrücklich festgehalten, dass es zulässig ist, wenn Österreicher durch das deutsche Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) Rechtsschutz in Deutschland suchen und dabei durchaus österreichisches Recht angewendet werden kann.

Der Beschluss ist rechtskräftig. Nun werden weitere solche Musterklagen – insbesondere zu Hollandfonds sowie zu den Schiffsfonds Reefer I und Reefer II – vorbereitet, so der VKI.

Der Hintergrund

Der VKI unterstützt – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Klage von 13 österreichischen AnlegerInnen gegen das Hamburger Unternehmen MPC, gegen deren Tochterunternehmen CPM (Österreichtochter) und TVP (Treuhänder bei den Fonds) sowie auch gegen leitende Personen. Die Klage zielt auf Schadenersatz für Schäden, die laut VKI durch Propektfehler beim Vertrieb des „geschlossenen Fonds“ Hollandimmobilien Nr. 47 in Österreich verursacht wurden.

Im Rahmen dieser Klage und vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Tittel sowie durch den Wiener Rechtsanwalt Schumacher wurde die Eröffnung eines KapMuG-Verfahrens beantragt. Das LG Hamburg hat nun beschlossen, diese Musterklage zuzulassen.

„Dieser Beschluss ist eine Sensation! Erstmals kämpfen letztlich rund 2500 österreichische AnlegerInnen vor deutschen Gerichten um Schadenersatz durch deutsche Unternehmen. Es geht insgesamt um Forderungen von rund 170 Millionen Euro“, so Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Nun können sich zunächst Geschädigte des MPC Holland 47 – Fonds an dem Massenverfahren in Hamburg gegen überschaubare Kosten und ohne Risiko beteiligen, heißt es weiter. Gleichzeitig werde der VKI zu weiteren Holland- und Schiffsfonds solche KapMuG-Klagen einbringen und weitere Musterverfahren betreiben.

Der VKI werde allen, die an der Sammelaktion in Sachen MPC-Fonds bereits teilnehmen oder sich nunmehr noch anmelden, im März 2016 ein Angebot für eine Teilnahme zusenden. Die Anmeldung für eine Teilnahme müsse binnen 6 Monaten (bis spätestens 3.8.2016) erfolgen.

„Diese Vorgangsweise war notwendig, weil eine grenzüberschreitende Sammelklage durch Abtretung von Ansprüchen an den VKI nicht möglich ist. Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes in Österreich verliert man durch Abtretung von Ansprüchen an einen Verband den Verbrauchergerichtsstand in Österreich“, so Kolba.

Link: Kanzlei Kälberer & Tittel

Link: Kanzlei Schumacher

Link: VKI

 

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