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Recht

Die Erfolgsbilanz von Korruptionsjägern, Whistleblowern

Wien. Justizminister Wolfgang Brandstetter hat dem Parlament seinen Bericht übermittelt, wie sich die neue Korruptions-Staatsanwaltschaft und auch das anonyme Hinweisgebersystem (Whistleblower-Homepage) in der Praxis auswirken.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) habe sich nach Ansicht des Ministers ebenso bewährt wie das anonyme Hinweisgebersystem („Whistle Blower“), heißt es zusammenfassend in einem entsprechenden Bericht an den Nationalrat, so die Parlamentskorrespondenz.

WKStA führte 55 Großverfahren

Als hochspezialisierte Ermittlungsbehörde entwickelte sich die WKStA im Zusammenspiel mit den besonderen Gerichtsabteilungen beim Landesgericht für Strafsachen Wien zunehmend zu einer wirksamen Einrichtung bei der Verfolgung von komplexen und umfangreichen Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen, stellt der Bericht fest.

  • So seien im Jahr 2014 bei der WKStA insgesamt 1.117 Fälle gegen bekannte und 242 Fälle gegen unbekannte Täter angefallen, wobei die Staatsanwaltschaft 55 Großverfahren führte.
  • Ein Anliegen des Justizministeriums sei die Sicherstellung einer ausreichenden personellen Ausstattung für die WKStA und die Stärkung der Wirtschaftskompetenz der RichterInnen und StaatsanwältInnen.
  • Als ausdrücklich sinnvoll qualifiziere der Bericht im Lichte der Erfahrungen überdies ergänzende Maßnahmen wie den Einsatz von ExpertInnen aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich oder die Einführung der Sonderreferate für vermögensrechtliche Anordnungen.

Whistleblower führte zu neun Verurteilungen

Positiv bewertet der Bericht auch das in der Öffentlichkeit unter dem Titel „Whistleblower“ diskutierte anonyme Hinweisgebersystem. Aufgrund der insgesamt 3.328 anonymen Verdachtsmeldungen im Jahr 2014 wurden 403 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet, in 16 davon kam es zur Anklageerhebung, in weiteren 40 Fällen ergaben sich zusätzliche Hinweise für laufende Verfahren. Die erhobenen Anklagen führten in neun Fällen zu Verurteilungen und in drei Fällen zu Freisprüchen, vier Fälle wurden durch Diversion erledigt.

Link: Parlament

 

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