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Recht

So kam das Bundesverwaltungsgericht zum ISO-Zertifikat

Wien. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verkündete Ende 2015, als einziges Gericht in Österreich nun über ein eigenes Qualitätsmanagement zu verfügen: Die Arbeitsabläufe sind ab sofort ISO-zertifiziert. Dabei hat das Gericht zunächst die bestehende Zertifizierung des Asylgerichtshofs übernommen und dann erneut durchlaufen; der Zeitaufwand bei einer solchen Aufgabe sei nicht gering.

Knapp zwei Jahre nach seiner Arbeitsaufnahme erhielt das Bundesverwaltungsgericht 2015 das ISO-Zertifikat (ISO-Norm 9001:2008) als Instrument des Qualitätsmanagements, so das BVwG.

Die ISO-Zertifizierung sei grundsätzlich ein Zeichen dafür, dass die Arbeitsabläufe international anerkannten Maßstäben des Qualitätsmanagements entsprechen. Das Konzept laute: Traditionelle Gerichtsstrukturen werden mit einem modernen Ablaufmanagement verknüpft. Präsident Harald Perl: „Klare Strukturen und geregelte Abläufe sind entscheidend, um die große Zahl an Verfahren am Bundesverwaltungsgericht zeitnah abwickeln zu können“.

So zertifziert man ein Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat die bestehende ISO-Zertifizierung des Asylgerichtshofes (den es mit 1. Jänner 2014 abgelöst hat) übernommen, wird gegenüber Extrajournal.Net erläutert: Im Jahr 2015 erfolgte dann das erste Verlängerungsaudit und damit die endgültige Zertifizierung des Bundesverwaltungsgerichtes; ein solches Verlängerungsaudit muss alle 2 Jahre durchgeführt werden.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes sei die Einführung eines Qualitätsmanagementsystem sehr sinnvoll: Die Festlegung effizienter und nachvollziehbarer Abläufe, die Schaffung klarer Strukturen und Zuständigkeiten sowie transparenter interner Abläufe als auch die Vermeidung von Reibungsverlusten tragen dazu bei, dass sich die Richter/innen primär auf ihre Aufgaben in der Rechtsprechung fokussieren können, heißt es.

Der zeitliche Horizont für die Umsetzung der Zertifizierung kann aus Erfahrung des Bundesverwaltungsgerichtes zumindest mit einem Jahr angegeben werden, wobei der Schulungsaufwand als besonders intensiv einzustufen sei.

Link: Bundesverwaltungsgericht

 

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