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Recht, Tipps

Bargeld unter Beschuss: Welche Verbote schon gelten

Wien. Mit der weiteren Zurückdrängung des Bargelds scheint es in der Eurozone ernst zu werden: EZB-Chef Mario Draghi hat sich für die Abschaffung des 500 Euro-Scheins ausgesprochen. Doch schon jetzt gibt es eine Reihe von Sonderregeln, die für jene gelten, die viel Bargeld bei sich tragen.

Draghi lässt derzeit vom Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) bzw. dem EZB-Banknotenausschuss die technischen Details klären, wie der 500-Euro-Schein aus dem Verkehr gezogen werden könnte. Darüber soll der Ausschuss bis zum Frühsommer Klarheit gewinnen; dann soll es eine endgültige Entscheidung geben.

Flankiert werden könnte die Maßnahme von Obergrenzen für Bargeldzahlungen, wie es sie schon in einigen EU-Staaten gibt: So erlaubt Italien nur Barzahlung bis zu 2999,99 Euro (Strafen bis 40% des Betrags sind möglich). Auch Frankreich, Spanien, Polen und weitere Länder haben bereits Grenzen. Großbritannien verlangt von Händlern bei größeren Beträgen eine spezielle Zulassung durch die Steuerbehörden („High Value Dealer“).

Regeln in Österreich

Auch in Österreich ist längst nicht mehr alles erlaubt, was Bargeld betrifft. So besteht Anmeldepflicht bei allen Reisen aus der bzw. in die EU, bei der 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln mitgeführt werden. Als Bargeld zählen dabei auch Reiseschecks und Inhaberpapiere (z.B. Aktien), Gold, Edelmetalle u.a.

Die Anmeldung der Barmittel erfolgt mit einem Anmeldeformular (Zollanmeldeformular – ZA 292), das beim Zollamt abgegeben werden muss. Geschieht das nicht, so sind die Zollbehörden berechtigt die Barmittel zurückzuhalten oder zu beschlagnahmen; auch Strafen kann es dann geben. Bei Gruppen von Reisenden gilt die Grenze pro Mitglied.

Melden bei Reisen und Schenkungen

Bei Schenkungen herrscht Meldepflicht an die Finanzbehörden, was Bargeld betrifft: Ab einer Summe von 50.000 Euro pro Jahr zwischen Angehörigen bzw. 15.000 Euro innerhalb von 5 Jahren bei Nichtangehörigen. Das gilt auch für Kapitalforderungen, Anteile an Kapitalgesellschaften u.a.

Einige Sonderregeln gelten bei Banken und im Zahlungsverkehr. So gilt bei Jugendlichen für Abhebungen mit Bankomatkarten ein Limit von 400 Euro pro Woche. Und bei Losungswortsparbüchern gilt bereits seit Jahren Ausweispflicht bei jeder Abhebung (früher erst ab 15.000 Euro).

Link: help.gv.at

Link: Konsumentenfragen.at

Link: Schenkungsmeldegesetz (WKO)

Link: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

 

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