Wien. Mit 1. Jänner 2016 ist das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, die umfangreichste Novelle des Strafgesetzbuches seit vier Jahrzehnten. Es umfasst Änderungen in den Bereichen Cyber-Crime, Fahrlässigkeit, Körperverletzung, persönliche Freiheit, Sanktionenrecht, Sexualstrafrecht und Vermögensstrafrecht sowie im Suchtmittelstrafrecht, in der Strafprozessordnung und mehr.
Das StRÄG 2015 sei konkret die umfangreichste Novelle des Strafgesetzbuches seit dessen Verlautbarung 1975, heißt es beim Verlag Manz: Die Sonderausgabe soll durch ihre strukturierte Darstellung den ersten Einstieg in die neue Rechtslage bieten und alle Änderungen inl. Anmerkungen auf einen Blick zeigen.
Autorin Mag. Manuela Troppacher ist Referentin im Bundesministerium für Justiz und Mitgestalterin des Projekts StRÄG 2015.
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