Wien. Das Jahr 2016 hat gravierende Änderungen bei der sogenannten „Wegzugsbesteuerung“ gebracht, warnt die KPMG in aktuellen Klientennews. Die Änderungen betreffen demnach nicht nur natürliche Personen, die ins Ausland wegziehen: Auch Umgründungen von Unternehmen können erfasst sein.
Solche Umgründungen können zum Wegzug von Gesellschaften und Vermögen (etwa Beteiligungen) führen und sind damit von der neuen Rechtslage betroffen, so die KPMG.
Im Einzelfall werde ab 1.1.2016 damit eine Wegzugssteuer ausgelöst, auch wenn der Wegzug bereits in der Vergangenheit im Vertrauen auf Steuerneutralität umgesetzt wurde, schreibt KPMG-Experte Lukas Andreaus.
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