Wien. Der Nationalrat wird voraussichtlich morgen wie von der Regierung vorgeschlagen die Richtwert-Mieten in Österreich für 2016 einfrieren. Vom Verband der Immobilienbesitzer kommt Widerstand.
Heute wurde in einer Sitzung des Bautenausschusses im Nationalrat die Regierungsvorlage zum 2. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (MILG) mehrheitlich angenommen, schon morgen Vormittag soll sich der Nationalrat damit befassen – doch der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) lehnt die Aussetzung der Richtwert-Valorisierung mit Nachdruck ab, wie es in einer Aussendung heißt.
Gefahr für Investitionen?
„Anstatt die Schwachstellen der österreichischen Wohnpolitik nachhaltig zu beseitigen, wird hier eine populistische Maßnahme gesetzt, die noch dazu primär jenen Mieterinnen und Mieter zu Gute kommt, die ohnehin die Vorteile des mietrechtlichen Preisschutzes genießen“, so ÖVI Präsident Georg Flödl: Den Herausforderungen des Marktes könne nur mit einer ausreichenden Neubauleistung begegnet werden und nicht mit weiteren Regulierungen.
Mit der gesetzlich verordneten Zwangspause bei der Wertsicherung der Richtwertmieten würden Investitionen in Immobilien weiter hintangestellt werden, so der ÖVI. Der Erhaltungszustand der Häuser werde sich deutlich verschlechtern, langfristig seien negative Entwicklung auf den Immobilienbestand in Österreich zu befürchten.
Die Vermieter wurden schon durch die Wohnrechtsnovelle 2015 (Erhaltungspflichten betreffend Heiztherme) und die Steuerreform 2016 massiv belastet, heißt es weiter: Mit letzterer sei die erst 2012 eingeführte Immobilienertragsteuer um ein Fünftel erhöht worden. Rückwirkend eingegriffen werde auch in die einkommensteuerrechtlichen Bereiche der AfA (Absetzung für Abnützung) bei vermieteten Immobilien.
Die Regierung schlägt in der Vorlage zum 2. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz konkret vor, die grundsätzlich im Richtwerte-System vorgesehene und demnächst bevorstehende Inflationsanpassung für Richtwertmieten um ein Jahr zu verschieben.
Damit würden die Mieten für betroffene Altbau- und Gemeindewohnungen das nächste Mal nicht am 1. April 2016, sondern erst am 1. April 2017 erhöht, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Link: Parlament
Link: ÖVI
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