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Business, Recht, Tipps

Anlassgesetz gegen Mietzins-Anpassung

Wien. Die Richtwertmieten im Altbaubereich werden dieses Jahr nicht an die Inflation angepasst. Rund 500.000 Mieter (und ihre Vermieter) sind betroffen. Die Opposition hätte lieber eine Mietrechtsreform.

Der Bautenausschuss verabschiedete mit breiter Mehrheit da so genannte 2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz und ebnete damit den Weg für einen entsprechenden Beschluss im Nationalratsplenum, berichtet die Parlamentskorrespondenz. In der Praxis bedeutet dies, dass es 2016 bei Altbauwohnungen zu keiner Mietzinserhöhung kommen wird.

2016 ausnahmsweise keine Indexanpassung

Nach geltender Rechtslage werden die Richtwerte für Altbaumieten jedes zweite Jahr an die Inflation angepasst, sodass demnach die nächste Erhöhung für 1. April 2016 vorgesehen wäre. Die vom Ausschuss akkordierte Regierungsvorlage geht nun einmalig von dieser Praxis ab und sieht eine dreijährige Valorisierungsfrequenz vor, was dazu führt, dass die nächste Mietzinserhöhung erst am 1. April 2017 eintritt.

Dieser Schritt habe aber nur Ausnahmecharakter, die ab 2017 folgenden Richtwertanpassungen sollen dann wieder in einem zweijährigen Rhythmus stattfinden, so die Regierung.

Während SPÖ und ÖVP von einer wesentlichen Erleichterung für zahlreiche MieterInnen sprachen, mischten FPÖ und Grüne kritische Töne in ihre Zustimmung und vermissten insbesondere grundlegende Reformen im Mietrecht. Die NEOS hingegen lehnten die Aussetzung der Valorisierung als bloße „Verschnaufpause“ ab und sahen darin aufgrund der Ausrichtung auf den Altmietbereich eine Diskriminierung vor allem der jüngeren Menschen.

Justizminister Wolfgang Brandstetter bemerkte zu den Forderungen der Opposition nach einer Mietrechtsreform, er könne den Konsens nicht erzwingen, sein Ressort stehe aber jedenfalls bereit.

Das Gesetz in harten Zahlen

Die Maßnahme bringe eine Erleichterung für 500.000 MieterInnen, so SPÖ-Abgeordnete Katharina Kucharowits. Bei einer Wohnung von 70 m2 bedeute dies eine Einsparung von 130 Euro, rechnete sie vor. Von einer Entlastung in der Höhe von 45 Mio. Euro sprach Johann Singer (ÖVP), der allerdings zu bedenken gab, dass es dann eben 2017 zu einer Erhöhung kommen werde.

FPÖ-Mandatar Philipp Schrangl kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, schränkte aber ein, die Idee, nur die Richtwerte einmal nicht zu erhöhen, sei nicht gerade phantasievoll. Die wahren Preistreiber seien jedenfalls nicht die Mieten, sondern die Betriebskosten.

Auch die Grünen verknüpften ihre Zustimmung mit der Kritik, dass das Problem nun nur für ein Jahr aufgeschoben werde. Der Schutzmechanismus des Mietrechtsgesetzes greife vor allem deshalb nicht mehr, da sich die Richtwerte immer mehr an den Markt annähern, gab Justizsprecher Albert Steinhauser zu bedenken und drängte auf ein neues Mietrecht mit neuen Mietzinsmodellen, um den Prämissen leistbares Wohnen und Erhaltung der Immobilien gerecht zu werden.

Besser wäre es überdies, die derzeitige Regelung, wonach die Richtwerte automatisch an die Inflation angeglichen werden, in eine Kann-Bestimmung umzuwandeln, die die Indexanpassung in das Ermessen des Justizministers legt. Denkbar ist für Steinhauser auch, die Entscheidung über die Valorisierung den Ländern zu überlassen.

Aus dem Konsens scherten lediglich die NEOS aus, deren Bautensprecher Gerald Loacker die Maßnahme als durchsichtiges Manöver ablehnte, das die Indexierung bloß hinausschiebe und den MieterInnen dadurch nur eine vorübergehende Verschnaufpause verschaffe. Auch würden durch die Gesetzesänderung vor allem junge Menschen diskriminiert, zumal die Aussetzung der Valorisierung nur alte Verträge betreffe und damit jenen zugutekommt, die schon länger im Mietobjekt wohnen.

Link: Parlament

 

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