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Business, Recht, Tipps

Mitnahme der Handynummer wird günstiger

Wien. Die Mitnahme der Handynummer wird in Österreich ab 1. März 2016 deutlich billiger: Die Regulierungsbehörde RTR hat per Verordnung 10,- Euro als Entgelt festgelegt. Besonders viel ersparen sich dank einer Sonderregel dabei Geschäftskunden mit vielen Anschlüssen. Die Kündigungsfrist des Handy-Vertrags sinkt auf 1 Monat – aber nur bei Neuabschlüssen.

Wer seinen Mobilfunkanbieter wechseln und dabei seine bisherige Handynummer mitnehmen will, zahle somit ab 1. März deutlich weniger. Die Mitnahme (Portierung) der Handyrufnummer kostet dann aufgrund einer Anordnung der Regulierungsbehörde statt bisher 19 Euro nur mehr 10 Euro.

„Das ist ein wichtiger Schritt, den Wechsel des Mobilfunkanbieters für Kundinnen und Kunden finanziell zu erleichtern“, so Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

Sonderregeln für Business-Kunden, Nummerninfo, 1 Monat Kündigungsfrist

  • Da im Geschäftskundenbereich häufig eine Vielzahl an Rufnummern gleichzeitig portiert wird, führe die ab 1. März festgesetzte betragsmäßige Obergrenze zu einer wesentlichen Kostenersparnis. Das Portierentgelt sei künftig je Portiervorgang nur mehr für bis maximal 80 Anschlüsse zu bezahlen. Für alle weiteren Anschlüsse fallen keine Entgelte mehr an, so die RTR.
  • Eine weitere Verbesserung betrifft die Einholung der Nummernübertragungs-Information (NÜV-Information). Sie ist für die Durchführung der Rufnummernmitnahme erforderlich und gibt einen Überblick über die beim bestehenden Anbieter bis zum Ende der Vertragsdauer anfallenden Kosten. War nach der bisherigen Rechtslage die Übermittlung der NÜV-Information per E-Mail nur in Ausnahmefällen vorgesehen, so ist dies ab 1. März uneingeschränkt möglich.
  • Will man seinen Festnetz- oder Mobilfunkvertrag kündigen, so werde das ebenfalls leichter möglich sein. „Durch eine neue Bestimmung im Telekommunikationsgesetz darf die Kündigungsfrist von Festnetz- und Mobilfunkverträgen hinkünftig nur mehr einen Monat betragen“, informiert Gungl. „Das gilt aber nur für Verträge, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern ab 26. Februar neu abgeschlossen werden.“ Bei Unternehmern sind weiterhin längere Kündigungsfristen möglich.

Link: RTR

 

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