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Recht, Tipps

Erste Bank zahlt Brokerjet-Übertragungsgebühr zurück

Wien. Im Streit zwischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Erste Bank um den eingestellten Online-Anbieter Brokerjet gibt es eine Einigung: Die Erste zahlt die Depotübertragungsgebühren zurück. Falls ein Kunde durch lange Wartezeit Schaden erlitten hat, kann er den unabhängig davon einfordern – das müsse im Einzelfall geprüft werden. Auch Anwälte sind hier schon aktiv.

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Klausel betreffend die Depotübertragungsgebühren des Brokerjet-Services der Erste Bank abgemahnt. Der Konflikt konnte nunmehr beigelegt werden. Die Depotübertragungsgebühren ehemaliger Brokerjet-Kunden, die zu einer Drittbank gewechselt haben, werden vollständig erstattet, so der VKI. Voraussetzung sei, dass die Gebühren nicht von der Fremdbank ersetzt wurden.

Gebühren und Verzögerungen

Hintergrund der Abmahnung war der Umstand, dass die Erste Bank das Brokerjet-Service für Wertpapierkunden im Juli 2015 aufkündigte. Kunden, welche ihre Depotbestände in der Folge auf ein Depot außerhalb des Sparkassen-Sektors übertragen wollten, wurde eine Gebühr von 15,32 Euro (inklusive USt.) pro Wertpapierposition verrechnete. Der VKI hielt diese Vorgehensweise, welche sich auf eine Klausel des Brokerjet-Konditionenblattes stützte, für unzulässig und mahnte diese Klausel ab.

Das Formular zur Beauftragung der Rückerstattung der Übertragungsspesen ist ab dem 1.3.2016 auf folgender Website zu finden: www.erstebank.at/brokerjet.

Die Geltendmachung von Schäden aus einer verzögerten oder (teilweise) nicht durchgeführten Übertragung sei damit nicht ausgeschlossen, so der VKI. Ob Ansprüche in diesem Zusammenhang denkbar sind, müsse im Einzelfall geprüft werden. Reine Unannehmlichkeiten durch eine verzögerte Depotübertragung seien nicht ersatzfähig.

Auch Anwälte im Spiel

Beim Thema Brokerjet sind neben dem VKI auch Anwälte aktiv: So hat etwa der Wiener Anwalt Benedikt Wallner bereits öffentlich die bisherige Haltung der Bank kritisiert und vertritt nach eigenen Angaben Kläger, die sich vor allem durch lange Verzögerungen bei der Übertragung geärgert fühlen: Eine Depotübertragungsdauer von mehreren Monaten sei nicht mehr sachlich gerechtfertigt, so Wallner.

Link: VKI

Link: Erste Bank

Link: RA Benedikt Wallner

 

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