Brüssel. Der Entwurf zum Safe Harbor-Nachfolgeabkommen „Privacy Shield“ ist jetzt veröffentlicht: Die EU-Kommission will mit dem Versprechen, dass die USA künftig auf anlasslose Massenüberwachung verzichten wird (wenn auch mit zahlreichen Ausnahmen), die Kritiker beruhigen. Auch soll es erstmals eine Instanz geben, an die sich EU-Bürger bei Datenschutz-Beschwerden wenden können.
Diese Beschwerdestelle wird konkret ein Ombudsmann im US-Außenministerium; US-Unternehmen müssen Beschwerden aus Europa innerhalb von 45 Tagen nachgehen, und das Ganze wird von der Federal Trade Commission (FTC) überwacht.
Dem österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems und weiteren Kritikern gehen die Änderungen zuwenig weit; sie sehen auch das neue Abkommen schon demnächst einen Fall für den EuGH werden. Zu den Kritikpunkten gehört etwa die Beibehaltung der Massenüberwachung bei Terrorismus, internationaler Kriminalität und weiteren, relativ vage gehaltenen Fällen.
Die weiteren Schritte
Das geplante Abkommen wird zunächst den Mitgliedsstaaten vorgelegt und die Datenschutzbehörden der EU-Staaten (Artikel 29-Gruppe) werden angehört, danach geht es zurück zur EU-Kommission. In der Zwischenzeit werde auch die US-Seite ihre Vorbereitungen treffen.
Link: EU-Kommission
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