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Recht

Mensdorff-Pouilly gegen Tierschützer Balluch

Güssing/Wien. Lobbyist und Jäger Alfons Mensdorff-Pouilly und Tierschützer Martin Balluch haben sich vor Gericht per Vergleich geeinigt: Ersterer hatte Anwalt Wolfgang Blaschitz aus Wien zur Seite, letzterer den Mödlinger Anwalt Stefan Traxler. In dem Verfahren ging es vordergründig um Besitzstörung, der Hintergrund ist aber ein Tauziehen um Österreichs Jagdgesetze.

Anwalt Traxler begleitet Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), bereits seit Jahren und war u.a. sein Verteidiger im legendären „Tierschützer-Prozess“ in Wiener Neustadt.

Im aktuellen Verfahren hatte Mensdorff Balluch wegen Besitzstörung und Unterlassung geklagt, weil dieser angeblich einen Privatweg auf seinen Ländereien betreten hatte. Die Tierschützer wollten – soviel ist unbestritten – eine Jagd dokumentieren, die dort stattfand. Der Richter legte aber beiden Streitparteien einen Vergleich nahe, den sie akzeptierten.

Balluch hält fest, keinen Privatgrund betreten zu haben: „Ich habe sowieso nie unbefugt dieses Jagdrevier betreten, sondern von öffentlichen Straßen aus die Jagd dokumentiert.“ Daher sei es ihm auch nicht schwergefallen, sich nun im Vergleich zu verpflichten, nicht unbefugt das Jagdgebiet von Mensdorff-Pouilly um Luising und Hagensdorf betreten zu wollen. Sein Prozessgegner trägt die eigenen Verfahrenskosten.

Versöhnung und Abwarten

Unmittelbar nach Prozessende schüttelten sich Mensdorff-Pouilly und der VGT-Obmann die Hände und vereinbarten, die bevorstehende Reform des Burgenländischen Jagdgesetzes abzuwarten. Denn hinter dem Thema steckt mehr als der eher chronikal anmutende Streit um die Frage, wo entlang eines Waldwegs der öffentliche Grund endet bzw. Tierschützer sich aufgehalten haben: Eigentlich geht es den Tierschützern darum, die Jagd auf eigens gezüchtete Wildtiere im Gatter zu verbieten.

Eine entsprechende Kampagne läuft auch in der Steiermark, eine Anfrage wurde an das Justizministerium gestellt und auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wurde eingeschaltet. Letzterer wurde von Grundbesitzern auf Seiten der Tierschützer angerufen, die eine „Jagdfreistellung“ ihres Grundstücks erreichen wollen. Der VfGH habe eine Prüfung des Kärntner Jagdgesetzes auf Verfassungsmäßigkeit eingeleitet und alle Bundesländer zu Stellungnahmen aufgefordert, hieß es dazu unlängst.

Angestrebt würden weniger, aber glücklichere Tiere im Wald – und dafür sammelt man öffentlich verwendbares (Bild-)Material: Durch die Praxis der ständigen Fütterung, Züchtung und Überhege leiden nicht nur die Wildtiere, es werde auch der Wald großflächig geschädigt und es komme kein Jungwuchs auf, so der VGT. Und Grundbesitzer hätten derzeit keine Möglichkeit, sich dem völlig zu verschließen: Nicht nur das Kärntner Jagdgesetz sehe kein Recht auf Jagdfreistellung des eigenen Grundstücks vor, diesen Fehler hätten die Jagdgesetze aller Bundesländer – und überall gebe es nun Jagdfreistellungsanträge an den VfGH, hieß es weiter.

Link: VGT

Link: VfGH

Link: Kanzlei Wolfgang Blaschitz

 

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