Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Personalia, Recht, Steuer

Top-Nachrichten zum Tag: Die Simpsons geben nicht auf, Final Countdown bei der Heta, Neues bei Dorda und mehr

Markus Grötschl ©Schwarz Schönherr
Markus Grötschl ©Schwarz Schönherr

Das Wichtigste mit Extrajournal.Net Plus: Warum Homer Simpson sein „Duff“ in Österreich nicht verloren gibt (Geistwert, Schwarz Schönherr) ++ OGH-Richterin Ilse Huber wacht über die Versicherungsmakler ++ Anwalt Alexander Neurauter bringt Strafzettel vor Höchstgericht ++ Verbund und Energie Steiermark vor Schiedsgericht ++ Steuerberater extrem jung ++ Wechsel bei Dorda Brugger Jordis ++ Finaler Countdown bei der Heta und mehr ++

Filmreifer Markenstreit um Duff BEER in Österreich

Auf Extrajournal.Net wurde bereits über den Rechtsstreit zwischen 20th Century Fox und einer deutschen Brauerei berichtet: Die Brauerei ist Inhaberin einer Marke namens „Duff BEER“ und füllt in Österreich ein gleichnamiges Bier ab. Die US-Filmproduzenten schicken dagegen Markenrechts-Spezialisten ins Feld, denn sie verwenden selbst seit langem ein Bier namens „Duff“ – wenn auch nur fiktiv, denn es handelt sich um das Lieblingsbier von Homer Simpson, Serienheld der TV-Serie „Simpsons“. Auch das virtuelle „Duff“ ist seit einigen Jahren als Marke eingetragen.

Die „Simpsons“-Produzenten gingen daraufhin in Österreich gegen die Benutzung der Marke „Duff“ durch die Brauerei vor. Die Causa ging bis zum OGH – und dieser entschied nun, dass „Duff“ weiter abgefüllt werden darf. Doch noch ist nichts verloren, sagen die Anwälte von 20th Century Fox.

Geistwert vertritt die „Simpsons“-Produzenten

Bei der Wiener Kanzlei Geistwert sind die Anwälte Max Mosing und Alexander Schnider in der Sache für 20th Century Fox aktiv. Und sie geben noch lange nicht auf: Es handle sich schließlich um kein Urteil, sondern um einen Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren – damit stehe das Hauptverfahren über die Klage noch bevor, wird gegenüber Extrajournal.Net festgestellt.

Bei der Brauerei als Inhaberin der Marke „Duff BEER“, das wirklich getrunken werden kann, handelt es sich um eine bayerische Firma, die ihr Bier in Österreich brauen lässt. Sie wird in Österreich von der Wiener Kanzlei Schwarz Schönherr vertreten, an die der Fall von der deutschen Kanzlei Grünecker herangetragen wurde. In Österreich betreut die Causa im Wesentlichen Schwarz Schönherr-Partner Markus Grötschl.

Der Oberste Gerichtshof wies das Sicherungsbegehren laut einer Aussendung ab, weil sich die Beklagte zu Recht auf die Priorität ihrer deutschen Marke berufe: Die Durchsetzbarkeit der (jüngeren) Gemeinschaftsmarke der „Simpsons“-Produzenten scheiterte daran, dass ihr ältere Rechte aus der nationalen Marke entgegengehalten werden konnten (4 Ob 183/15p).

Ex-OGH-Präsidentin wacht über Versicherungsmakler

Neue Wächterin über den fairen Wettbewerb bei Versicherungsmaklern ist Ex-OGH-Vizepräsidentin Ilse Huber geworden: Sie präsidiert der neugegründeten „Rechts- und Disziplinarkommission“ (RDK) in der Wirtschaftskammer. Deren Aufgabengebiet sind vor allem Streitigkeiten im Bereich Gewerberecht und Wettbewerbsrecht, Initiator ist der sehr aktive FV-Obmann der Versicherungsmakler in der Wirtschaftskammer Österreich, Gunther Riedlsperger.

Verloren – und zwar bis zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) – hat Anwalt Alexander Neurauter das inzwischen legendäre Verfahren um jenen Temposünder, der sich beim Online-Banking vertippte und so statt den in der Anonymverfügung vorgeschriebenen 56 ganze 57 Euro einzahlte. Was der Amtscomputer als Nichtzahlung wertete und mit einer Strafe von 70 Euro quittierte. Zu Recht, so der VwGH – doch der Autofahrer und sein Anwalt Neurauter sind moralische Sieger geblieben, möglicherweise werden die Abläufe jetzt reformiert.

Stromriese Verbund hat gegen die Energie Steiermark eine 85 Millionen Euro-Klage eingebracht. Es geht dabei um das defizitäre Gaskraftwerk Mellach, das der Verbund eigentlich einmotten wollte, aber zugunsten der Energie Steiermark (konkret für die Fernwäreversorgung der Stadt Graz) am Laufen halten musste. Laut einem inzwischen ergangenen Gerichtsurteil war der Verbund dazu gar nicht verpflichtet. Geklagt hat der Verbund laut Medienberichten beim Schiedsgericht der Wirtschaftskammer NÖ.

Warum gibt es so wenig junge Steuerberater?

Wenig Freude an langer Berufstätigkeit haben die Steuerberater, jedenfalls laut Pensionsmonitoring des Sozialministeriums: Nur 5,4 Prozent aller Steuerberater und -innen sind 55 Jahre oder älter. Damit gehört der Berufsstand zu jenen Branchen, die besonders wenig Ältere in ihren Reihen haben, gemeinsam mit Telekommunikation (4%), Gastronomie (6,3%) und Retail (7%). Betrachtet wurden Betriebe ab 25 Mitarbeiter, berichtet Der Standard.

Einen neuen Anlauf zu ihrem Steuerberater-Ranking unternimmt die Tageszeitung Die Presse: Sie vergibt gemeinsam mit dem verlagszugehörigen WirtschaftsBlatt und der ifa Finanzgruppe den „Steuerberater des Jahres“ in 8 Kategorien. Beim letzten Mal waren interessanterweise gerade die Big Four Wirtschaftsprüfungskonzerne Deloitte, EY, KPMG und PwC in den Reihen der Prämierten relativ wenig vertreten. Umso mehr freuen sich kleinere und mittlere Kanzleien, deren Chancen, einen Experten oder eine Expertin in die Reihen der Preisträger zu bringen, dadurch besser aussehen: Viele rufen ihre Klienten derzeit aktiv zur Teilnahme auf. Konkret endet die Nominierungsphase für heuer am 18. März 2016.

Die Registrierkassenpflicht wollen drei kleine Unternehmer mithilfe des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) kippen: Eine nebenberufliche Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Tischlerei wurden am 3. März 2016 nun in einer ungewöhnlichen öffentlichen Verhandlung am Höchstgericht angehört. Seit 1. Jänner 2016 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro bekanntlich verpflichtet, eine manipulationssichere Registierkasse zu verwenden und den Kunden für jeden Kauf einen Beleg zu geben, den diese bis vors Geschäft aufbewahren müssen. Mit Ende März endet die Schonfrist für Registrierkassen-Verweigerer, danach wird gestraft.

Von Insolvenzen getroffen wurde die Steiermark in der unmittelbaren Vergangenheit gleich mehrfach: Der bekannte Garnhersteller Borckenstein mit über 250 Dienstnehmern befindet sich im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, angestrebt wird eine Quote von 25 Prozent und Insolvenzverwalter ist Alexander Isola aus der Kanzlei Graf & Pitkowitz (GPP). Im Fall der miteinander wirtschaftlich verbundenen Obsthandelsunternehmen Steirerfrucht Betriebsgesellschaft und Apfel-Land-Fruchtlogistik sind 113 Beschäftigte betroffen, zum Insolvenzverwalter wurden Anwalt Herbert Ortner sowie die Kanzlei Klein, Wuntschek & Partner – beide in Graz – bestellt.

Neues gibt es bei der Wirtschaftskanzlei Dorda Brugger Jordis in Wien: Ex-Freshfields-Jurist Heinrich Kühnert, Spezialist für Wettbewerbsrecht und zuletzt Partner bei der Wirtschaftskanzlei bpv Hügel, ist seit März 2016 als Leiter des Competition & Antitrust-Teams zu Dorda gewechselt. Er folgt damit auf Stephan Polster, der neue Aufgaben außerhalb der Kanzlei übernimmt. Kühnert ist u.a. auf die Energie-, Finanz- und Medienbranche spezialisiert und war bisher u.a. bei der OMV-Tochter Gas Connect Austria beratend tätig.

The Final Countdown

Rund 48 Stunden vor dem Ablauf der Frist für die Heta-Gläubiger beteuert der Gläubigerpool in einer Aussendung seine Entschlossenheit, das Angebot von Republik Österreich und Kärnten abzulehnen: „Die HETA-Gläubiger bestätigen, dass ihre Umbrella Lock-up Vereinbarung unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht beendet wird. Kärnten und die österreichischen Entscheidungsträger wären besser beraten, die eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten und die Haftungsansprüche zu erfüllen, anstatt die Gläubiger aufzufordern, von ihren vertraglichen Zusagen abzurücken“, heißt es darin. Finanzminister Schelling und Kärntens Landeshauptmann Kaiser geben sich dagegen kämpferisch.

Damit ergibt sich folgender Zeithorizont: Bis heute nachmittag müssen laut ORF Gläubiger, die ihre Heta-Forderungen mittelbar halten, ihre Annahme bekanntgeben, damit diese Forderungen in der verbleibenden Zeit bis zum Ablauf der Frist überprüft werden können. Damit erhält das Finanzministerium heute zumindest einen Hinweis, ob die notwendige Zwei-Drittel-Kapitalmehrheit erzielbar ist. Für alle übrigen Gläubiger läuft die Frist zur Annahme am Freitag um 17 Uhr ab. Die Investmentbanken Citigroup und JP Morgan prüfen dann, welches Ausmaß an Zustimmung das Angebot der Republik erzielt hat. Damit ist das Wochende, oder auch der Montag, der wahrscheinlichste Termin für den Tag der Wahrheit – also jenen Zeitpunkt, an dem das Finanzministerium offiziell bekanntgeben muss, wie der monatelange Heta-Poker ausgegangen ist.

 

Weitere Meldungen:

  1. Software-Branche halbiert den Anteil der Chief Data Officer
  2. Die Management-Tipps für 2024 von der WU Executive Academy
  3. Impfstraßen-Pionierin wird WU Managerin des Jahres 2023
  4. Management Club feiert 50-jähriges Jubiläum mit langer Gästeliste