Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im Auftrag des Sozialministeriums gegen eine Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag in Versicherungsbedingungen vor. Nach einem positiven OGH-Urteil rüstet der VKI jetzt Rückforderungswillige aus.
Es ging dabei konkret um eine Klausel der Wüstenrot Versicherungs AG. Unterjährigkeitszuschläge sind Zuschläge auf die Versicherungsprämien, die in manchen Sparten eingehoben werden, wenn die Prämien nicht am Beginn des Versicherungsjahres sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich (somit unterjährig) bezahlt werden.
Mit Musterbrief
Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe dem VKI in einer aktuellen Entscheidung nun Recht gegeben und die Klausel als gesetzwidrig beurteilt. Rückforderungsansprüche sind aus Sicht des VKI möglich, heißt es in einer Aussendung. Der VKI hat einen Musterbrief für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Versicherer online gestellt.
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