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Business, Recht

Webshops müssen auf Plattform für Streitbeilegung verlinken

Wien. Online-Händler müssen nicht nur permanent ihre Onlineauftritte auf den neuesten Stand der Technik bringen sondern sich auch um rechtliche Notwendigkeiten kümmern. „So verlangt die EU ab sofort, dass alle Online-Händler auf ihren Webshops einen gut sichtbaren Button anbringen, der den Konsumenten direkt zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinführt“, erinnert Christian Renk, Geschäftsführer von Klarna Austria.

Klarna ist ein Zahlungsdienstleister im E-Commerce und erläutert in einer Aussendung den Hintergrund der genannten Plattform (ec.europe/odr): Sie soll es den Konsumenten, aber auch den Händlern ermöglichen, bei Problemen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Gegen hohe Gerichtskosten

„Mit dieser Maßnahme wird ermöglicht, dass nicht jeder ,Streit‘ vor  Gericht enden muss und dadurch hohe Kosten erzeugt werden, sie kann den einzelnen Webshops auch dazu dienen, neben Angabe von Gütezeichen und Verbandsmitgliedschaften, ihre Seriosität verstärkt unter Beweis zu stellen“, so Renk.

Link: Klarna

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