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Top-Nachrichten zum Tag: Oekostrom-Anwälte im Kampf gegen AKW, Heta-Klagen, Registrierkasse und mehr

Hans Jörg Schelling ©BMF / Bruckberger
Hans Jörg Schelling ©BMF / Bruckberger

Das Wichtigste mit Extrajournal.Net Plus: Der österreichische Energieversorger oekostrom AG geht bereits gegen die britische Atomindustrie vor, nun nimmt er Ungarns AKW ins Visier – mit den Anwaltskanzleien Sattler & Schanda und BBH ++ A propos BBH: Diese deutsche Großkanzlei vereinigt nicht bloß Anwälte, sondern auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, sogar Techniker ++ Wolf Theiss-Tochter RBS will Whistleblower anlocken ++ Anwältin Verena Cortolezis gewinnt Zeit im Kampf gegen die Registrierkassenpflicht ++ Nach Scheitern des Rückkaufangebots schon erste Heta-Klagen ++

Die oekostrom AG, ein Pionier unter den alternativen Energieanbietern, ist eine österreichische Beteiligungsgesellschaft im Eigentum von rund 1.900 Aktionären. Das Unternehmen wurde 1999 mit dem Ziel gegründet, eine nachhaltige Energiewirtschaft aufzubauen, Kunden österreichweit mit grünem Strom zu versorgen und den Ausbau erneuerbarer Energiequellen zu forcieren, wie es in der Selbstdarstellung heißt.

Dazu werden seit einiger Zeit auch die Gerichte bemüht – das Unternehmen geht offensiv gegen seiner Meinung nach unfairen Wettbewerb durch Atomstromanbieter vor. 2015 hat das Unternehmen als einziger österreichischer Energieversorger gemeinsam mit deutschen Stromversorgern beim Europäischen Gericht Klage gegen das britische AKW Hinkley Point C bzw. dessen Beihilfen eingebracht.

Nun geht der Kampf der oekostrom AG gegen die Atomkraftindustrie in die nächste Runde. Sie hat vor kurzem bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den geplanten Bau von zwei weiteren Reaktoren im ungarischen Atomkraftwerk Paks, nur 180 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt, gestartet. Flankiert wird diese Maßnahme durch eine Online-Petition. Auch weitere rechtliche Schritte werden nicht ausgeschlossen, wie es heißt.

Der Ausbau von Paks würde laut oekostrom eine Steigerung der nuklearen Erzeugungskapazitäten Ungarns um knapp ein Drittel auf 75 Prozent bedeuten. Dies würde auch dazu führen, dass künftig billiger, subventionierter Atomstrom nach Österreich importiert wird – mit erheblichen Folgen für den österreichischen Strommarkt.

Energie-Ziele in Gefahr?

„Seit mehr als 15 Jahren versucht die Europäische Union einen liberalisierten europäischen Energiebinnenmarkt zu schaffen. Projekte wie Paks II oder Hinkley Point C führen aber dazu, dass kleinere, dezentrale Projekte, die weniger Förderung benötigen, mit Gewalt aus dem Markt gedrängt würden“, erklärt Lukas Stühlinger, Vorstand der oekostrom AG.

In weiterer Folge sei damit nicht nur die Liberalisierung, sondern auch das Ziel des Ausbaus erneuerbarer Energien auf mindestens 27 Prozent laut EU-Rahmenvertrag bis 2030 gefährdet. Daher habe man gegen das Projekt Paks II Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht und die Online-Petition gestartet. „Bis Frühsommer 2016 wollen wir 15.000 Unterschriften gegen Paks II sammeln und diese an die Europäische Kommission übermitteln“, so Stühlinger.

Beim Vorgehen gegen das britische AKW Hinkley Point C wurde die Klagegemeinschaft inklusive oekostrom AG von Dörte Fouquet von Becker Büttner Held (BBH) vertreten und beraten. Bei der Beschwerde bzw. Stellungnahme gegen Paks habe man noch nicht auf eine Kanzlei zurückgegriffen; Unterstützung zur Informationsaufbereitung und bei den Inhalten für eine Pressekonferenz zum Thema erfolgte allerdings durch Reinhard Schanda von Sattler & Schanda. „Sollte es tatsächlich zu einer Klage von Seiten der oekostrom AG kommen, muss die Entscheidung für eine Kanzlei noch entsprechend getroffen werden“, heißt es seitens der oekostrom AG.

Eine Kanzlei aus Juristen, Wirtschaftern und Technikern

Bei internationalen Energierechtsthemen ist BBH ein bekannter Name: Die rund 550 Mitarbeiter große deutsche Kanzlei hat sich stark auf die Energiebranche konzentriert. Und dabei geht sie ungewöhnliche Wege. Denn während in Österreich höchstens sporadisch darüber diskutiert wird, ob Anwälte und Wirtschaftsprüfer/Steuerberater einmal unter einem Kanzlei-Dach arbeiten dürfen, ist dies bei BBH bereits seit dem Jahr 2000 Realität; in einer Tochtergesellschaft arbeiten neuerdings sogar Techniker für BBH. Das Ganze funktioniert gut, so die Sozietät – Extrajournal.Net wird das System demnächst näher vorstellen.

Whistleblower bei Wolf Theiss

Ein Angebot für Whistleblower macht die österreichische Sozietät Wolf Theiss: Ihre IT-Consultingtochter RBS Responsible Business Solutions startet das neue Hinweisgebersystem „SecuReveal“. Versprochen wird ein hochsicheres, online-basiertes System, das Unternehmen bei der Überwachung ihrer Compliance-Richtlinien unterstütze. Gernot Rauter, Geschäftsführer Reponsible Business Solutions und CFO von Wolf Theiss: „Der Gesetzgeber nimmt Organisationen verstärkt in die Pflicht, die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien – die Codes of Conduct –  nachweislich sicherzustellen.“

Mitarbeitern sowie allenfalls auch Lieferanten, Kunden oder Aktionären stehe mit SecuReveal ein vertraulicher Kommunikationskanal für die Meldung von Missständen und Fehlverhalten im Unternehmen zur Verfügung, ohne sich sofort an Staatsanwaltschaft oder Aufsichtsbehörden wenden zu müssen.

SecuReveal benutzt dabei ein integriertes Private-Public-Key-Verschlüsselungsverfahren. Dabei wird ein Schlüsselpaar erzeugt, das aus einem privaten und einem öffentlichen Schlüssel besteht. Der öffentliche Schlüssel wird verwendet, um Texte zu verschlüsseln, und ist in der Regel mehreren Personen zugänglich (z.B. Hinweisgeber, Compliance-Verantwortliche), die damit Nachrichten verschlüsseln können.

Der private Schlüssel steht nur dem jeweiligen Benutzer zur Verfügung und versetzt nur diesen in die Lage, verschlüsselte Nachrichten wieder zu entschlüsseln. Der private Schlüssel ist zusätzlich durch ein Passwort geschützt. Zum Entschlüsseln benötige man folglich den privaten Schlüssel und das persönliche Passwort. Der Compliance-Verantwortliche sei der Einzige, der  Zugang zu den Datensätzen und gespeicherten Informationen hat.

Eine Anwältin gewinnt Zeit im Kampf gegen die Registrierkasse

Gekippt hat das Höchstgericht die Registrierkassenpflicht bei seiner Entscheidung diese Woche bekanntlich nicht, aber ein paar Wochen zusätzliche Frist sind durchaus nicht zu verachten: Zu verdanken haben das Österreichs Unternehmen drei kämpferischen steirischen Kleinunternehmern, die von der Wiener Rechtsanwältin Veronika Cortolezis vertreten wurden.

Der Verfassungsgerichtshof hat zwar grundsätzlich entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist:

  • Sie ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse liegt damit im öffentlichen Interesse.
  • Die Registrierkassenfplicht bewirkt auch bei Kleinunternehmen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung, so der VfGH.

Die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse gilt jedoch frühestens ab dem 1. Mai 2016. Es ist nämlich nicht so, dass sich die Registrierkassenpflicht aus den Umsätzen des Jahres 2015 ergibt. Das Überschreiten gewisser Umsatzgrenzen im Jahr 2015 spielt für die Frage der Registrierkassenpflicht keine Rolle, so der VfGH: Eine „Rückwirkung“ gebe es nicht.

Das bedeutet: Erst der Umsatz ab dem 1. Jänner 2016 ist für die Frage der Registrierkassenpflicht maßgeblich; sie wirkt dann gegebenenfalls für den Einzelnen, der im Gesetz festgelegten Frist entsprechend, frühestens ab dem 1. Mai 2016, hält das Höchstgericht fest (G 606/2015, G 644/2015, G 649/20).

Steuerexperten geben allerdings zu bedenken, dass bis Ende März ohnehin noch eine Schonfrist gilt, während der die Finanz nur ermahnen, nicht strafen wollte; danach sollte noch bis Ende Juni in begründeten Fällen von Strafen abgesehen werden, wenn ein Betrieb die nötige Registrierkasse nicht vorweisen kann.

Ad-hoc-Gruppe zieht bei Heta sofort blank

Keine Schonfrist gibt es für das Bundesland Kärnten und die Republik Österreich im Fall Heta: Die sogenannte „Ad-hoc-Gruppe“ unter den Klägern (Commerzbank u.a.) hat ihrem Namen alle Ehre gemacht und sofort nach Ablauf des Rückkaufangebots bei den Heta-Schulden in Klagenfurt geklagt – um sich alle Rechte zu wahren, wie es heißt.

Die Öffentliche Hand gibt sich unbeeindruckt, man will den Schuldenschnitt bei der Heta durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) abwarten, mehr Geld gebe es jedenfalls nicht (Schelling: „Scheitert das Rückkaufangebot, ist der Bund aus dem Spiel“) und auch keine Insolvenz Kärntens. Gereizt reagieren Urs Fähndrich, Sprecher der Gläubigergemeinschaft „Teutonia“, und sein Anwalt Ingo Kapsch (HLMK Rechtsanwälte): „Es kann nicht sein, dass plötzlich Landeshaftungen nicht mehr gelten“, so Kapsch.

Nach Ansicht der Teutonia-Gläubiger ist die Ausfallbürgschaft des Landes für die Heta-Schulden bereits schlagend geworden, dazu könne man sogar eine Stellungnahme des Bundeskanzleramts vorweisen. Anderer Ansicht ist Norbert Abel (Kanzlei Abel & Abel), Anwalt des Landes Kärnten.

Das ORF-Wirtschaftsmagazin „Eco“ kündigt indes für Donnerstag schon einen Beitrag an, der (aus Sicht Klagenfurts) kein optimistisches Szenario zeichnet: „So könnte der Konkurs Kärntens aussehen“, mit Themen wie „Was sind das Landhaus, ein Grundstück am Wörthersee oder die Beteiligung an der Stromgesellschaft Kelag wert?“ Doch klar sei auch, dass Kärnten sich gegen die Gläubiger wehren werde – bis zum EuGH.

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