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Business, Recht

Bank Austria-Pensionstransfer ist jetzt abgesegnet

Wien. Die Bank Austria darf mehr als 3.000 Mitarbeiter in die gesetzliche Pensionsversicherung überleiten: Der Nationalrat stimmte mit breiter Mehrheit einer ASVG-Novelle zu, mit der eine gesetzliche Grundlage für diesen Transfer geschaffen wird: Mit knapp 730 Millionen Euro fällt er deutlich teurer aus als erwartet. Die zugrunde liegenden 22,8% des letzten Monatsgehalts gelten künftig für alle solchen Überleitungen.

Die neuen Bestimmungen im ASVG sollen rückwirkend ab 1. Februar bzw. 1. März 2016 gelten, zuvor muss die EU-Kommission allerdings noch bestätigen, dass die festgelegten Konditionen für die Überleitung keine verbotene staatliche Beihilfe sind, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die neugestalteten Bedingungen

  • Gemäß den finanziellen Erläuterungen zur Gesetzesnovelle geht das Sozialministerium von einem Überweisungsbetrag der Bank Austria an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) von rund 728,73 Mio. Euro aus. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine vorläufige Schätzung auf Basis der dem Ressort vorliegenden Daten, wie Sozialminister Alois Stöger vergangene Woche im Bundesrat erklärt hatte. Der endgültige Betrag hänge von einer Reihe von Faktoren wie der tatsächlichen Zahl der übergeleiteten MitarbeiterInnen, ihrem aktuellen Gehalt und der bisher zurückgelegten Dienstjahre ab.
  • Die vorliegende ASVG-Novelle sieht jedenfalls eine Überweisungssumme von 22,8% des letzten Monatsgehalts der vom Transfer betroffenen MitarbeiterInnen vor, und zwar für jeden geleisteten Arbeitsmonat. Das entspricht den ASVG-üblichen Pensionsbeiträgen, wie in der Debatte betont wurde. Für Stöger ist damit gewährleistet, dass für die Bank Austria und deren MitarbeiterInnen die gleichen Regelungen gelten wie für andere Unternehmer und Versicherte.
  • Mitberücksichtigt beim Beschluss wurde auch ein von den Koalitionsparteien vorgelegter Abänderungsantrag, mit dem unter anderem etwaige Versorgungslücken für MitarbeiterInnen verhindert werden sollen. Demnach hat die Bank Austria so lange sämtliche Pensionszusagen zu erfüllen, bis alle mit dem Pensionstransfer verbundenen Verfahren abgeschlossen sind und der vorgeschriebene Überweisungsbetrag in der Höhe von 22,8% geleistet wurde.
  • Außerdem wurden mit dem Abänderungsantrag auch jene Paragraphen des ASVG adaptiert, die bei einem Ausscheiden aus einem nach dem ASVG pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis bzw. bei einem Eintritt in ein solches anzuwenden sind. Auch hier gilt künftig ein Überweisungsbetrag von 22,8% des letzten Monatsgehalts anstelle der bisher vorgesehen gewesenen 7%.

Neben den Koalitionsparteien und den Grünen, stimmten, anders als noch im Sozialausschuss, auch die FPÖ und das Team Stronach für die Gesetzesnovelle. Durch den Abänderungsantrag sei sichergestellt, dass der Bank Austria nicht mehr das Schlupfloch von Änderungskündigungen bleibe, begründete FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein den Meinungsumschwung in ihrer Fraktion.

Sie und Grün-Abgeordnete Judith Schwentner zeigten sich überdies darüber erfreut, dass der Prozentsatz von 22,8% nicht nur für die Bank Austria, sondern künftig für alle Überleitungen in die gesetzliche Pensionsversicherung gilt. Einzig und allein die Neos blieben bei ihrer massiven Kritik, ihrer Meinung nach geht der „Pensionsdeal“ zu Lasten der SteuerzahlerInnen.

Link: Parlament

 

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