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Recht, Veranstaltung

Arzt haftet bei richtiger Behandlung, falscher Aufklärung

Wien. Ärzte können trotz sachgerechter Behandlung auf aktuellem Stand der Medizin („lege artis“) haften, hieß es bei einer Veranstaltung der Sozietät KWR mit Rechtsanwalt Konstantin Köck und Univ.-Prof. Wolfgang Radner, Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht.

Rund 100 Teilnehmern folgten den Ausführungen zu Umfang und Grenzen ärztlicher Aufklärungs- und Dokumentationspflicht, so die Kanzlei. Die Vortragenden warnten vor einer mangelhaften Aufklärung.

  • So könne ein Arzt auch dann zur Haftung herangezogen werden, wenn eine Behandlung zwar lege artis durchgeführt, der Patient im Vorfeld jedoch mangelhaft aufgeklärt wurde: „Erteilt der Patient seine Einwilligung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Belehrung durch den Arzt, ist sie unwirksam. In diesem Fall haftet der Arzt selbst bei kunstgerechtem Eingriff“, so Köck.
  • Wolfgang Radner wies im Besonderen auf die Bedeutung einer gründlichen Dokumentation hin, da im Zweifel der Arzt zu beweisen habe, dass eine Aufklärung erfolgt sei.
  • Auch einschlägige OGH-Entscheidungen wurden thematisiert, etwa die Entscheidung 2 Ob 284/04k, wonach eine Aufklärung über die mögliche Todesfolge eines Eingriffes nicht eine Aufklärung über mögliche schwerste Behinderungsfolgen ersetzen könne.

Aufgrund der großen Resonanz werde eine Wiederholung des Seminars für Herbst in Aussicht genommen, so KWR.

Link: KWR

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