Wien. Weniger ist Mehr, lautet die Maxime der EU-Kommission bei der Rechtssetzung: Nur noch Vorschriften mit einem „deutlichen Mehrwert für die Praxis“ sollen künftig dem Rechtsbestand der Europäischen Union angehören. Eigentlich – wenn Flüchtlingskrise, Terrorangst u.a. nicht dazwischenkommen – will Europa 2016 an diesem hohen Ziel arbeiten, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.
Der Ansatz sei auch sinnvoll, so Brandstetter in seinem Parlamentsbericht über das heurige Justiz-Arbeitsprogramm von Kommission und Rat der EU: Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Einfachheit und Grundrechtskonformität bilden nach wie vor die Leitlinien für die Justizpolitik der Europäischen Union.
In der vom Justizressort vorgelegten EU-Jahresvorschau für den Justizbereich werde in diesem Sinn dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Priorität in der europäischen Justizpolitik eingeräumt.
Verstärkt in den Fokus rücke dabei die praktische Durchsetzung bestehender europäischer Rechtsvorschriften und die Qualität der Rechtsakte, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Thematisch werde das laufende Jahr freilich insbesondere von der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda und dem Kampf gegen den Terrorismus geprägt.
Das Abschneiden von alten Zöpfen
- Im Rahmen der Überprüfung zentraler Aspekte bestehender Rechtsvorschriften will die EU-Kommission auch überholte Rechtsakte aufheben, beschreibt Brandstetter im Bericht die Arbeiten am EU-Rechtsstand.
- Konkret strebe die Kommission eine signifikante Reduktion der Zahl neuer Legislativvorschläge und die Zurückziehung zahlreicher alter, blockierter oder aus Sicht der Kommission sinnlos gewordener Initiativen an.
Eine gemeinsame Linie sei bei der heterogenen Staatengemeinschaft nicht leicht zu finden, trotz des für Brandstetter fraglos großen wirtschaftlichen Nutzens, die ein einheitlicher Rechtsraum hat. Von österreichischer Seite werde jedenfalls bei aller Konsensbereitschaft immer auf die Beibehaltung der hohen rechtlichen Standards geachtet.
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP Vorarlberg) wies nach Brandstetters Bericht u.a. auf die geplanten Regelungen zum digitalen Binnenmarkt hin: Als Vorsitzender des EU-Ausschusses erinnerte er an mehrere bereits auf Ausschussebene debattierte Rechtsvorschriften zu Online-Handel und Verbraucherschutz: So hätten die Ausschussmitglieder ihre Bedenken im Zusammenhang mit Bestimmungen für den Fernabsatz bereits mittels einer begründeten Stellungnahme Brüssel gegenüber verdeutlicht.
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