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Business, Recht, Steuer

Top-Nachrichten: Verbraucherklagen gegen MPC und VW, stumme Anwälte in Verhören und mehr

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Das Wichtigste mit Extrajournal.Net Plus: Bei der Auseinandersetzung VKI gegen MPC geht es um 170 Mio. Euro, MPC spricht von haltlosen Vorwürfen ++ Anwälte als stumme Zuhörer in Verhören ++ Schonfrist für die Heta ++ Anwaltskanzlei Christandl & Partner erzielt Erfolg im Abgasskandal um Volkswagen ++

VKI im Clinch mit MPC

Auf einen vorläufigen Höhepunkt steuert die Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschützern und dem Fondsanbieter MPC zu: Es geht dabei um nicht weniger als 170 Millionen Euro. Im Zentrum steht dabei die Anlageform „geschlossene Fonds“ und die seit der Finanzkrise entstandenen Schäden für die Anleger.

Als geschlossene Fonds auf den Markt kamen, wurden sie in Hochglanzprospekten als neue Highflyer der Investmentbranche beworben. Seit 2002 hat auch die „MPC Münchmeyer & Petersen Capital AG“ (MPC) aus Hamburg solche Produkte (Holland-immobilien-, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds) in Österreich angeboten.

Das Modell baute darauf auf, dass zum einen durch den Betrieb der Schiffe bzw. Vermietung der Immobilien Gewinne gemacht und ausgeschüttet werden und – am Ende der projektierten Laufzeit – das Objekt sogar noch mit Gewinn verkauft werden könne. Wie geschlossene Fonds an den Mann gebracht wurden, entwickelte sich laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) allerdings zu einem Anlage-Skandal.

Unsinkbare Schiffe?

Die von MPC geschulten und mit Prospektmaterial ausgestatteten Berater warben Kunden laut VKI damit, dass es sich um ein „sicheres und ertragsreiches“ Investment handle. Man versprach rund 7 Prozent jährliche „Ausschüttungen“ und eine Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit. In den ersten Jahren wurden diese Ausschüttungen auch ausbezahlt; im Zuge der Wirtschaftskrise 2008 wurden in vielen Fonds die Ausschüttungen aber eingestellt.

Ab Sommer 2013 gab es erste Fonds, bei denen – zur völligen Überraschung der AnlegerInnen – die bereits ausbezahlten Ausschüttungen zurückgefordert wurden. Diese Ausschüttungen seien keine Gewinn- sondern Liquiditätsausschüttungen gewesen und müssten daher – gehe es der Fondsgesellschaft wirtschaftlich schlecht – zurückbezahlt werden.

„Inzwischen sind zwei Fonds insolvent – Merkur Sky und Hollandimmobilien 51 – und eine Reihe von Hollandfonds sind – so die Mitteilungen der jeweiligen Gesellschaften – knapp davor. Die AnlegerInnen dieser Fonds müssen davon ausgehen, kein Kapital mehr zurück zu bekommen und aufgefordert zu werden, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen“, stellt Peter Kolba, Leiter Bereich Recht im VKI, fest.

Die Anleger sehen sich laut Kolba u.a. mehrfach getäuscht durch:

  • Keine Aufklärung über die Risikoträchtigkeit der Fonds
  • Keine Aufklärung über das Wesen der Ausschüttungen
  • Falsche Informationen zur „Laufzeit“ des Fonds
  • Keine Information über – den Kaufpreis verteuernde – „Zwischenverkäufe“ beim Ankauf der Hollandimmobilien (binnen Sekunden 4 – 5 Prozent Aufpreis.)
  • Irreführende Wirtschaftslichkeitsberechnungen
  • Hohe „Weichkosten“

Der VKI hat im Herbst 2013 – im Auftrag des Sozialministeriums – begonnen AnlegerInnen, die sich geschädigt sehen, zu sammeln und deren Interessen zu vertreten. Es haben sich insgesamt bislang über 2.500 Anleger mit einem Gesamtschaden von rund 170 Mio. Euro beim VKI gemeldet.

Mittlerweile geht der VKI in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren gegen MPC bzw. ihre Österreich-Tochter CPM vor. Dabei klagt man auch in Deutschland, es spielt insbesondere das deutsche Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine zentrale Rolle. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Haltlose Vorwürfe laut MPC

Kurt Cowling, CPM Anlagen Vertriebs GmbH, will die Vorwürfe des VKI auf Anfrage von Extrajournal.Net nicht auf sich sitzen lassen: „Dass Anleger nun teilweise zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert werden, bedauern wir ebenso wie die Tatsache, dass sich ein Teil der von MPC initiierten Beteiligungen aufgrund von historisch einzigartigen Immobilien- und Schifffahrtskrisen nicht erwartungsgemäß entwickelt. Wir halten jedoch zugleich dezidiert fest, dass wir in unseren Unterlagen stets über das mit jeder unternehmerischen Beteiligung einhergehende Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.“

MPC Capital habe als Emittent der besagten Beteiligungen/Fonds „immer korrekt gearbeitet, was die anhängigen Gerichtsverfahren auch beweisen werden. Die Vorwürfe des VKI – egal ob zur Risikoaufklärung der Anleger oder auch zur Konstruktion der Produkte – sind haltlos und können allesamt von uns entkräftet werden“, so Cowling.

Grazer Kanzlei Christandl gegen VW-Händler

Die Grazer Kanzlei Christiandl & Partner hat jetzt einen Etappensieg in der Auseinandersetzung rund um den Abgaswerte-Skandal bei VW erzielt: Bekanntlich sind weltweit VW-Kunden vor Gericht gezogen. Die Kanzlei Christandl & Partner vertritt rund 350 VW-Kunden und hat nun beim Bezirksgericht Graz-Ost ein erstes Urteil erreicht, das insbesondere bei Autohändlern noch für Kopfzerbrechen sorgen könnte – auch außerhalb des VW-Vertriebsnetzes.

Denn das Gericht urteilte, dass nicht bloß der Autokonzern selbst, sondern auch der VW-Händler, von dem der Kunde konkret sein Fahrzeug bezogen hat, zur Rechenschaft gezogen werden kann, und zwar in Österreich. Der Händler sei konkret gewährleistungsplfichtig, was die manipulierte Abgassoftware betrifft. Der Mangel ist laut Gericht schwerwiegend, der Händler muss nachbessern – auf welche Weise auch immer.

Mit dem Gerichtsverfahren strebt die Kanzlei ein Urteil in der Sache an, auch wenn VW bereits zugesagt hat, auf Verjährung in Sachen Abgasskandal verzichten und für die Kunden eine Lösung finden zu wollen. Weltweit sind rund 11 Millionen Fahrzeuge betroffen. Bei der Grazer Kanzlei sind die Anwälte Jochen Eberhardt und Harald Christandl in der Causa aktiv.

Anwälte als stumme Zuhörer in Verhören?

„Ich sage nichts ohne meinen Anwalt“, diese Aussage kennt man aus TV-Krimis. In Österreich sieht die Praxis anders aus – Strafverteidiger dürfen auch weiterhin nicht direkt in Verhöre  eingreifen. Das Recht eines Beschuldigten, sich bei der Einvernahme durch Polizei oder vor Gericht bei jeder Frage mit seinem Anwalt zu beraten, ist nämlich auch in der aktuellen Novelle zur Strafprozessordnung (StPO) nicht vorgesehen. Damit würde die „Dynamik der Vernehmung“ gestört werden, befürchten etwa Richter und Staatsanwälte.

In einer Aussendung des Justizministeriums heißt es dazu: „Im Gegensatz zum Begutachtungsentwurf soll sich der Beschuldigte künftig nicht über die Beantwortung einzelner Fragen mit seinem Verteidiger beraten können, sondern der Verteidiger soll nach thematisch zusammenhängenden Abschnitten die Möglichkeit erhalten, ergänzende Fragen zu stellen.“

Allerdings besteht natürlich seit langem für Verdächtige und Beschuldigte das Recht, die Aussage überhaupt zu verweigern. Laut der Tageszeitung Kurier wird die Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger ihren Klienten vermehrt dazu raten, sich nicht zu äußern, sollte der Strafverteidiger bei Einvernahmen „zur Seite geschoben und nur als stummer Zuhörer geduldet werden“.

Opferschutz wird ausgebaut

Das Justizministerium betont, dass die Novelle gemäß einer EU-Richtlinie prinzipiell einen weiteren Ausbau der Rechte von Opfern im Strafverfahren vorsieht. Wesentlich sei, dass so rasch wie möglich festgestellt werden soll, ob ein Opfer besonders schutzbedürftig ist. Künftig sollen Minderjährige sowie Opfer von Sexualdelikten oder von Gewalt in Wohnungen immer als besonders schutzbedürftig gelten. Besonders schutzbedürftigen Opfern stehen im Strafverfahren erweiterte Rechte zu: Sie können beispielsweise eine schonende Vernehmung sowie den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen.

Urteil vertagt: Schonfrist für Heta

Große Aufregung gab es Ende der Vorwoche um die Hypo-Abbaueinheit Heta: Sie muss sich bekanntlich nicht nur in Österreich vor Gericht behaupten (wo u.a. eine Klage der Allianz-Investmenttochter Pimco am Landesgericht Klagenfurt gegen sie anhängig ist), sondern auch vor dem Landgericht Frankfurt.

Klägerin ist in Frankfurt die deutsche FMS Wertmanagement (die staatliche Bad Bank der deutschen Hypo Real Estate), die 200 Mio. Euro plus Zinsen von der Heta will. Auslöser der Klage war der behördlich angeordnete Heta-Zahlungsstopp und die nicht erfolgte Tilgung der Anleihe vom 6. März. Würde die FMS gewinnen, könnte der Heta die sofortige Insolvenz drohen, das gaben ihre Führungsorgane selbst zu.

Kurzerhand wurde der vergangene Freitag daher mancherorts zum „Heta-Schicksalstag“ erklärt – doch dabei hatte man die Rechnung ohne das Frankfurter Gericht gemacht, das in der prekären Situation weder pro noch contra Heta urteilte, sondern die Entscheidung schlicht vertagte. Nächster Verhandlungstermin ist der 9. Juni 2016.

Mitverantwortlich für die Atempause ist ein Schreiben der Finanzmarktaufsicht (FMA), das kurz vor dem Gerichtstermin eintraf und in dem sie eine Verfahrensunterbrechung beantragt. Die FMA führt ins Treffen, dass es bei einer Insolvenz zu einer Ungleichbehandlung der Heta-Gläubiger kommen könnte. Die FMA empfiehlt den Frankfurter Richtern, gleich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu befassen.

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