Wien. Durch Änderungen im Rechtspraktikantengesetz soll die Gerichtspraxis verlängert und attraktiver gestaltet werden.
Die Gerichtspraxis soll intensiviert, vertieft und attraktiviert werden – das verspricht sich die Regierung von einer Änderung des Rechtspraktikantengesetzes. Sie sieht zu diesem Zweck die Verlängerung der Mindestdauer von fünf auf sieben Monate sowie eine maßvolle Erhöhung des Ausbildungsbeitrags vor, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Konkret soll damit ab 1. Jänner 2017 für alle RechtspraktikantInnen der Ausbildungsbeitrag von derzeit 1.035 Euro auf die Hälfte jenes Betrags angehoben werden, der Verwaltungsbediensteten der Entlohnungsgruppe v1, Entlohnungsstufe 1 während der Ausbildungsphase zusteht.
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