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Recht

Schönherr hilft bei Conda-Start in Slowenien

Ljubljana/Wien. Wirtschaftskanzlei Schönherr hat das österreichische Crowdinvesting-Portal Conda beim Start in Slowenien beraten.

Slowenien habe, im Gegensatz zu anderen EU-Ländern, bisher noch kein eigenes Regelwerk für Peer-to-Peer-Finanzierungen verabschiedet. Daher musste das Projekt gemäß den bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen, welche nicht auf die betreffende Finanzierungsregelung (d.h. Regulierung von Finanzierungsdienstleistungen, Zahlungsverkehr, Bankgeschäften, Verbraucherschutz etc.) zugeschnitten sind, strukturiert werden, so die Kanzlei.

In diesem Zusammenhang führte Schönherr Beratungsgespräche mit und erzielte Freigaben von unterschiedlichen regulatorischen und staatlichen Stellen, die die Übereinstimmung der genannten Struktur mit der geltenden Gesetzgebung (ohne spezifische Zulassungsvoraussetzungen) bestätigten.

Das Team für Conda

Betreut wurde Conda von Schönherr-Anwalt Branko Cevriz (Ljubljana, Corporate/M&A), der hinsichtlich (Banken-) regulatorischer Aspekte beriet und die Verhandlungen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und Regierungsstellen führte, sowie von Marko Prušnik (Partner, Ljubljana, Corporate/M&A), welcher die gesellschaftsrechtlichen Aspekte des Roll-outs verantwortete, Eva Možina (Rechtsanwalt, Ljubljana, Corporate/M&A) und Jelena Malnar (Associate, Ljubljana, Corporate/M&A).

Link: Schönherr

 

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