Wien. Die Steuerreform bringt auch Änderungen im Zahlungsverkehr, erinnert KPMG in aktuellen Steuerinfos: Ab 1. April 2016 sind Steuern und Abgaben mittels Electronic-Banking zu bezahlen, wenn dies dem Abgabepflichtigen zumutbar ist. Auch bestimmte Formen der Überweisung sind vorgeschrieben.
§ 211 Abs 5 BAO enthalte eine Ermächtigung für eine Verordnung, in der der Bundesminister für Finanzen auch festlegen kann, dass bestimmte Formen einer Electronic-Banking-Überweisung zu verwenden sind, so KPMG.
Konkret festgelegt wurde dabei, dass die elektronische Überweisung entweder durch die „Finanzamtszahlungen“ in den Onlinesystemen der Banken erfolgen müssen (enthält auch die Abgabenkontonummer) oder durch die „eps-Überweisungen“ in FinanzOnline. In diesem Fall erfolge über die eps-Schnittstelle eine direkte Verbindung von FinanzOnline mit dem Internet-Banking-System der jeweiligen kontoführenden Bank.
Auslandskonten, Zumutbarkeit, Nachrichten vom Fiskus
Fraglich sei noch, ob und wie Finanzamtszahlungen denn künftig auch von ausländischen Banken erfolgen können – die natürlich nicht verpflichtet sind, die österreichische „Finanzamtszahlung“ technisch umzusetzen.
Was die Zumutbarkeit betrifft, so ist die Sache laut KPMG-Infos recht einfach: Hat der Abgabepflichtige einen Internet-Anschluss und verwendet er bereits Online-Banking, so sei die Zumutbarkeit gegeben.
Wichtig ist übrigens auch, dass Vierteljahresbenachrichtigungen des Finanzamts (z.B. Einkommensteuer) künftig papierlos über FinanzOnline erfolgen.
Link: KPMG